Abfall: Übersicht

Abbruchmaßnahmen

Die untere Abfallwirtschaftsbehörde wird in baurechtlichen Genehmigungsverfahren
bei Abbrüchen von Gebäuden mit privater, gewerblicher und industrieller Nutzung beteiligt.
Sie erteilt Auflagen, die auf eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle gerichtet sind.

Was zählt dazu?

Zu den Abfällen aus Abbruchmaßnahmen gehören alle Materialien, die bei Abbrucharbeiten
auf Baustellen zur Entsorgung anfallen. Hierzu zählen:

Für die Überwachungsaufgaben der unteren Abfallwirtschaftsbehörde sind die gefährlichen Abfälle relevant. 

Bild Abbruch eines Wohnhauses     Bild Ablösen asbesthaltiger Fassadenplatten

Abfälle aus Abbruchmaßnahmen sind nach der Altholzverordnung vom 15.08.2002 und der Gewerbeabfallverordnung vom 19.06.2002 getrennt zu erfassen. Nachweispflichtig im
Sinne der Nachweisverordnung vom 10.09.1996 sind hierbei folgende gefährliche Abfälle:

Bild Separates Erfassen gefährlicher Abfälle in BigBags     Bild Demontage von Wellasbestzementplatten

Bei Gebäuden, die vor 1978 errichtet wurden, sind folgende Abfälle vor der Entsorgung
auf PCB zu prüfen:

Bild fortgeschrittener Abbruch    Bild Befeuchten der Baustelle mit Wasserstrahl     

Vermeiden Sie Abfall!

Für unbelastete Abbruchabfälle wie z. B. Fenster, Innentüren, Steine, Boden usw. kann die Boden-, Bauschutt- und Bauteilbörse ALOIS unter www.alois-info.de vom LANUV www.lanuv.nrw.de  genutzt werden. 

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