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Luftreinhalteplan Ruhrgebiet
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Umweltrallyes
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Umweltdiplom 2012
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Erteilung einer Genehmigung gem. § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
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Umweltbewusstes Heizen mit Holz
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Umweltbewusstes Heizen mit Holz - Kamin oder Kaminofen
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 15.10.2011 in Kraft getreten
Der aktualisierte und von den drei beteiligten Bezirksregierungen Münster, Arnsberg und Düsseldorf überarbeitete gemeinsame Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet ist fertig gestellt und wird ab 17.Oktober 2011 in allen betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. Er besteht aus den drei Teilplänen Nord (Bezirksregierung Münster), Ost (Bezirksregierung Arnsberg) und West (Bezirksregierung Düsseldorf). Im Regierungsbezirk Münster umfasst der Plan die Städte Castrop-Rauxel, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und Recklinghausen.
Ab 1.Januar 2012 gibt es eine große zusammenhängende Umweltzone im Ruhrgebiet. Diese umfasst die Bereiche mit zu hohen Belastungen durch die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Ab 1. Januar 2013 ist dann in der nächsten Stufe nur noch Fahrzeugen mit gelber oder grüner Umweltplakette und in der letzten Stufe ab 1.7.2014 nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette die Einfahrt gestattet. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan eine Vielzahl weiterer Maßnahmen vor.
Erste Erfolge des ersten Luftreinhalteplans 2008 und der damit verbundenen Minderungsmaßnahmen sind mittlerweile erkennbar. Die Belastungen innerhalb bestehender Umweltzonen sind im Durchschnitt stärker zurückgegangen als außerhalb dieser Zonen. Jedoch stellen die Belastungen durch Stickstoffdioxid weiterhin ein großes Problem dar. Hier sind dringend weitere Maßnahmen erforderlich, um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Betroffen sind besonders Straßen mit schlechter Durchlüftung und hohem Verkehrsaufkommen.
Der Teilplan Ruhrgebiet-Nord liegt in der Zeit vom 17.10.2011 bis zum 31.10.2011 im Referat Umwelt (Goldbergstraße 84, 1. Etage, Zimmer 11) sowie bei der Bezirksregierung Münster zur Einsichtnahme aus. Die drei Teilpläne können zudem auf den jeweiligen Homepages der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster (www.bezreg-muenster.nrw.de) während der Auslegungsfristen und die Schlussfassung nach Bekanntmachung dauerhaft heruntergeladen werden.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Nord ist über diesen Link auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einsehbar:
Umweltrallyes
Überarbeitete Umweltrallyes können heruntergeladen werden
Seit dem Jahr 2001 stehen Kindern im Alter von etwa 6 bis 12 Jahren insgesamt 10 verschiedene Umweltrallyes im Stadtgebiet Gelsenkirchen zur Verfügung. Diese wurden nun überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht und können hier heruntergeladen werden.
Nähere Informationen und download hier
Umweltdiplom 2012
Gelsenkirchener Kinder im Alter von 5-12 Jahren können auch in 2012 wieder ein Umweltdiplom erwerben. Unter dem Motto "Natur erleben mit allen Sinnen" gibt es von Januar bis Dezember erneut ein vielfältiges Aktionsprogramm, mit dem das Referat Umwelt und zahlreiche Kooperationspartner die Themen "Natur und Umwelt" kindgerecht vermitteln und mit dem Vorurteil aufräumen möchten, dass Umweltschutz langweilig ist. mehr....
Die vollständige Veranstaltungsbroschüre kann hier heruntergeladen werden.
Umweltdiplom 2012 (pdf-Datei 2,4 MB)
CO2-Rechner Gelsenkirchen ist online
Während die ganze Welt auf den Gipfel nach Kopenhagen schaut, kann jeder Gelsenkirchener etwas für den Klimaschutz tun. Ab sofort ist es möglich, die eigene CO2-Bilanz aufzustellen. „Mit dem CO2-Rechner Gelsenkirchen besteht nun auch für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu bestimmen, wie ihre persönliche CO2-Bilanz heute aussieht und wie anhand von Tipps Verbesserungen erzielt werden können“, erläutert Oberbürgermeister Frank Baranowski.
Der CO2-Rechner ermöglicht auch das Eröffnen eines individuellen CO2-Kontos, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Gelsenkirchen für ein klimabewusstes Handeln entscheiden und individuelle Schritte unternehmen können, um ihren Anteil am CO2-Ausstoß zu senken. Rund um die gerade begonnene Weltklimakonferenz in Kopenhagen können die Nutzer des CO2-Rechners mit Kontofunktion bereits ein Zeichen setzen, indem sie durch das CO2-Konto ihr persönliches Handeln belegen. Auf einem hierfür eingerichteten Kampagnenportal www.endlich-handeln.de wird der jeweils aktuelle Stand der Kampagne zu verfolgen sein.
Schließlich weisen Experten darauf hin, dass rund 30 Prozent des Einsparungspotentials an Treibhausgasemissionen auf Seiten der Privathaushalte liegt. Jeder Deutsche produziert heute jährlich durchschnittlich rund elf Tonnen CO2 - durch privaten Stromverbrauch, Ernährung, Heizung, Verkehr und sein Konsumverhalten. Wenn wir die Erderwärmung langfristig auf höchstens zwei Grad beschränken wollen - dies ist inzwischen auf internationaler Ebene ein anerkanntes Ziel -, müssen wir unsere CO2-Emissionen deutlich senken. Heute wird davon ausgegangen, dass dies langfristig nicht mehr als 2,5 Tonnen CO2 pro Person und Jahr sein dürfen!
Der CO2-Rechner wurde mit Unterstützung des Instituts für Umweltforschung (IFEU), des Umweltbundesamtes (UBA) sowie des Landesamtes für Umwelt (LfU) Bayern von der gemeinnützigen KlimAktiv GmbH entwickelt. Er wird laufend mit den aktuellen wissenschaftlichen Daten aktualisiert und ist heute Standard für CO2-Bilanzierungen im Bereich Haushalt und Privatpersonen.
Weitere Informationen stehen beim Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen auf Nachfrage unter Telefon 169 45 84 bereit.
Der C02-Rechner Gelsenkirchen kann hier aufgerufen werden.
Erteilung einer Genehmigung gem. § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Lagern und Behandeln von Eisen- und Nichteisenmetallen (Schrott)
hier: Bekanntmachung der Genehmigung vom 12. September 2011,
Az: 513-60.0002/11/0809B1
Nach § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) wird folgende Genehmigung vom 12. September 2011 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des hierzu erlassenen Genehmigungsbescheides lautet:
Auf Antrag der Emscher Wertstoff GmbH vom 23.03.2011 wurde gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Genehmigung erteilt, auf dem Grundstück in 45881 Gelsenkirchen, Werftstr.13, Gemarkung Bismarck, Flur 1, Flurstücke 17, 18, 475 und 1072 eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Eisen und Nichteisenschrott und anderen nicht gefährlichen Abfällen zu errichten und zu betreiben. Die Genehmigung berechtigt jährliche Durchsatzleistungen von maximal 65.000 Tonnen pro Jahr für alle Abfälle einschließlich maximal 250 Tonnen pro Jahr für gefährliche Abfälle. Die Anlage besteht aus einer Freifläche für die Sortierung und zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen FE- und NE-Metallen, einer Freifläche als Containerstellfläche zur zeitweiligen Lagerung von vollen und leeren Containern, einer Halle mit Bereich zur Sortierung und zeitweiligen Lagerung von NE-Metallen, sonstigen gefährlichen und nicht gefährlichen Metallabfällen und einem Bereich zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von elektronischen Altgeräten.
Der Genehmigungsbescheid enthält Nebenbestimmungen und ist mit der nachfolgenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen. „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erklären.“
Eine Durchschrift dieses Genehmigungsbescheides liegt vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 17. Oktober 2011 bis zum 01.November 2011 bei der Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt, Verwaltungsgebäude, 4. OG, Zimmer 47,Goldbergstr. 84, 45894 Gelsenkirchen aus und kann während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehen werden.
Umweltbewusstes Heizen mit Holz
Die kalte Jahreszeit hat begonnen und somit auch die Zeit, in der Kamine und Kaminöfen in Betrieb genommen werden.
Die Umweltschutzbehörden richten daher an die Betreiber folgenden Appell:
„Achten Sie auf die Umwelt und die Nachbarschaft!“
Während die gern genutzten Öfen drinnen für behagliche Wärme sorgen, können sie draußen zur Belastung der Luft mit Schadstoffen beitragen. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht auf die Grundregeln des umweltfreundlichen Heizens geachtet wird.
Grundsätzlich dürfen nur lufttrockenes, unbehandeltes oder Natur belassenes Holz einschließlich anhaftender Rinde (Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig, Zapfen) sowie Presslinge aus unbehandeltem Holz (z. B. Holzbriketts und Pellets) verbrannt werden. Es gibt allerdings Unterschiede hinsichtlich des zulässigen Brennmaterials bei Kaminöfen und Kaminen. Das für Ihre Feuerstätte richtige Brennmaterial finden Sie in der Liste zulässiger Brennstoffe.
Feuchtes oder behandeltes Holz gehört nicht in Ofen oder Kamin. Als lufttrocken wird Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von etwa 20 % bezeichnet.
Das von vielen Menschen direkt im Wald gesammelte oder frisch geschlagene Holz darf daher nicht sofort verbrannt werden. Zum einen ist durch die Feuchte des Holzes die Energieausbeute geringer, zum anderen fällt bei der Verbrennung mehr Asche an. Teile der Asche werden als Feinstaub in die Außenluft freigesetzt.
Das Verbrennen von Abfällen gilt als unzulässige Abfallentsorgung und ist strafbar.
Bei Einwandfreiem Betrieb der Anlage und Nutzung des geeigneten Brennmaterials werden unnötige Luftbelastungen und Belästigungen der Nachbarschaft vermieden. Fachkundige Beratung zum Einbau und dem einwandfreien Betrieb der Kamine bieten die zuständigen Schornsteinfeger vor Ort.
Offene Kamine dürfen nur gelegentlich genutzt werden, sie sind nicht für die Dauerbeheizung von Wohnräumen zugelassen (Quelle: Pressemitteilung des LANUV). Lesen Sie hierzu mehr …
Weitere Hinweise zu diesem Thema bietet Ihnen das Infoblatt „Offene Kamine - Heizkamine, Kaminöfen“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW).
Eine Liste der zulässigen Brennstoffe zum Download finden Sie hier: Brennstoffe für Kaminofen und offenen Kamin
Umweltbewusstes Heizen mit Holz
Kamin oder Kaminofen?
Einzelraumfeuerungsanlagen liegen im Trend der Zeit. Mit ihnen werden vorrangig die Aufstellräume selbst beheizt, meist als Zusatzheizung. Neben Öfen mit Kamin- oder Kachelofeneinsätzen und Grundöfen, werden in den meisten Haushalten Kaminöfen oder offene Kamine betrieben.
Hinsichtlich der Betriebszeiten ist bei den beiden vorgenannten Arten Folgendes zu beachten:
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Als offene Kamine gelten Feuerstätten, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden, d. h. der Feuerraum ist zum Wohnraum hin offen.
Offene Kamine können für die Nachbarschaft zu erheblichen Belästigungen führen und dürfen nur gelegentlich betrieben werden.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (Koblenz) bedeutet gelegentlich, dass offene Kamine an nicht mehr als acht Tagen pro Monat für fünf Stunden betrieben werden dürfen.
Diese Zahlen können nur als Faustformel gelten, da die Ämter, welche für die Durchführung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) zuständig sind
(in Gelsenkirchen das Referat Umwelt), den Einzelfall immer nach den besonderen Umständen bewerten müssen.
Zudem verursachen offene Kamine wegen niedriger Verbrennungstemperaturen und eines zu hohen Luftüberschusses viele Schadstoffe, geben aber nur wenig Hitze ab. -
Als Kaminofen hingegen bezeichnet man Feuerstätten, die bestimmungsgemäß nur geschlossen betrieben werden oder bei denen das Gerät eine selbstschließende Feuerraumtür hat. Dies gilt auch für Feuerstätten, die von der Bauart her dem offenen Kamin entsprechen, aber mit einer selbstschließenden Feuerraumtür ausgestattet sind.
Bei Kaminöfen besteht keine zeitliche Nutzungsbeschränkung.
Darüber hinaus kann die Luftmenge durch Klappen und Schieber oder die Entaschungstür geregelt werden. Der Wirkungsgrad ist somit höher als beim offenen Kamin.
Achten Sie bei der Auswahl der Feuerungsanlage auf moderne und emissionsarme Technik!
Fragen beantworten Ihre Bezirksschornsteinfegermeister
oder das Referat Umwelt (Ansprechpartnerinnen sind hier Frau Müller (Tel.:169 - 42 53) und Frau Schulik (Tel.: 169 - 85 94).
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Heizen mit Holz und zulässige Brennstoffe
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