Geografisches Informationssystem

 

Die im Rahmen der Erfassung gesammelten Daten ergeben eine Vielzahl von Informationen, die gesichtet, bewertet und EDV-gestützt erfasst werden. Dazu gehören sowohl geografische Daten wie Lage und Größe der Flächen als auch so genannte Fachdaten wie historische Nutzungsabfolgen, Einzelheiten zu früheren Betrieben und Betreibern und Daten zu der aktuellen Flächennutzung. Auch der Bearbeitungsstatus der Flächen inklusive Erkenntnisse zum Bodenaufbau und zur Belastungssituation, die im Zuge der Gefahrenerforschung und der Gefahrenabwehr ermittelt wurden, werden im digitalen Boden- und Altlasteninformationssystem der Stadt Gelsenkirchen verwaltet.

 

 

Katasterführung früher und heute

 

In Gelsenkirchen wurde bereits 1992 ein erstes digitales Verdachtsflächenkataster erstellt. Hierbei handelte es sich um Fachdaten in einem Tabellenverarbeitungsprogramm (d-Base). Die Verdachtsflächenkarte lag ausschließlich in Papierform vor. 1996 wurde das Geografische Informationssystem Arc View angeschafft. Damit können Fachdaten mit digitalen geografische Daten verknüpft werden. Die Altlast-Verdachtsflächenkarte war somit digital verfügbar und konnte z.B. mit digitalen Luftbildern verschnitten werden. 1999 erfolgte der Umstieg der Fachdatenverwaltung auf ein leistungsfähiges Datenverarbeitungsprogramm (MS-ACCESS). Zug um Zug wurden die so genannten Geobasisdaten (Luftbilder, Stadtpläne etc.) des Referates Vermessung und Kataster der Stadt Gelsenkirchen angebunden. Hierdurch entstand ein modernes und schnelles Auskunftssystem in der Abteilung Altlasten/Bodenschutz.

 

Mit der Einführung des Gelsenkirchener Rauminformationssystems (GERIS) durch die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe gkd-el und das Referat Vermessung und Kataster Ende 1999 wurden die fachbezogenen digitalen Daten der Abteilung Altlasten/Bodenschutz für die gesamte Stadtverwaltung zugänglich gemacht. Im Gegenzug ist der Zugriff auf die digitalen Daten anderer Referate (z.B. Bebauungspläne) möglich.

 

 

Aufbau

 

Das digitale Boden- und Altlasteninformationssystem der Stadt Gelsenkirchen ist nach einem Baukastensystem aufgebaut

 

 

Flussdiagramm Aufbau des Boden- und Altlasteninformationssystems

Systemaufbau

 

Die Bausteine Kleingewerbekataster und Karte der Anschüttungs- und Verfüllungsflächen sind so genannte Hinweisflächen und bilden die Basis des offiziellen Altlast-Verdachtsflächenkatasters der Stadt Gelsenkirchen. Hinzu kommen die flächenübergreifenden Daten des Grundwasserkatasters und der digitalen Bodenbelastungskarte. Jeder einzelne Baustein besteht aus Fachdaten in MS-ACCESS und digitalen Flächendaten in Arc View. Wie eingangs beschrieben, wird bei Bedarf auf die Geobasisdaten und Fachdaten anderer Abteilungen wie z.B. dem Flächennutzungsplan oder Bebauungspläne aus dem GERIS zugegriffen.

 

Das digitale Boden- und Altlasteninformationssystem kommt bei allen grundstücksbezogenen Anfragen von Bürgern, Firmen oder Trägern öffentlicher Belange zu Bauanträgen, Anträgen zu wasserrechtlichen und planungsrechtlichen Fragegestellungen oder bei Grundstücksverkäufen und Nutzungsänderungen zum Einsatz. So kann auf telefonische Anfragen bei berechtigtem Interesse eine erste Einschätzung der Fläche und eine Auskunft zur Altlastensituation erfolgen.

 

 

System- und Datenpflege der "Bausteine"

 

Während die Branchenbuchauswertung als Basis des Kleingewerbekatasters und die Karten- und Luftbildauswertung als abgeschlossen gelten können, unterliegen die Kataster insgesamt der Notwendigkeit, ständig aktualisiert und fortgeschrieben zu werden.

 

Zur Zeit wird an einer automatisierten Übernahme von Betriebsstandorten aus den Datenbeständen der Gewerbemeldestelle gearbeitet, die im Falle der Betriebsschließung unmittelbar in die entsprechenden Kataster im Bereich Bodenschutz/Altlasten integriert werden sollen.

 

Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit alle wesentlichen Daten, Tatsachen und Erkenntnisse zur Belastungssituation bzw. zu den Verfahrensständen einzelner Flächen nicht nur in geeigneter Form in die Kataster aufzunehmen, sondern auch dem Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen www.lua.nrw.de entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu übermitteln und dauerhaft fortzuschreiben.

 

 

 


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