Grundlagen


Geräusche, die störend oder belästigend wirken, werden als Lärm bezeichnet. Lärm gehört zu den bedeutendsten Umweltbelastungen überhaupt. Die dominierende Lärmquelle im Wohnumfeld ist nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) der Straßenverkehr, durch den sich immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung belästigt und gut 15 % stark belästigt fühlt. Nach dem Straßenverkehr sind der Luftverkehr und der Schienenverkehr weitere bedeutende Quellen, d. h. der Verkehrslärm ist das größte Immissionsschutzproblem in den Städten (Analogie zu den verkehrsbedingten Luftschadstoffen). In dichter besiedelten Ballungsräumen spielen darüber hinaus Geräusche durch Nachbarn, aber auch der Freizeitlärm eine wesentliche Rolle.

Unbestritten ist inzwischen die gesundheitsschädigende Wirkung des Lärms. Lärm versetzt den gesamten Körper in eine Alarmreaktion. Eine direkte Folge des Lärms ist eine erhöhte Freisetzung von Stresshormonen. Höhere Lärmpegel steigern die Herz- und Atemfrequenz und lassen den Blutdruck steigen. Langanhaltender Lärm führt zu Kopfschmerzen, Nervosität, Herz- und Kreislaufbeschwerden, zu Schlaflosigkeit oder gar zur Schwerhörigkeit.

Ein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm gibt es nicht. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete zu beachten sind. Rechtliche Festlegungen zur Emissions- und/oder Immissionsbegrenzung erfolgen in der Regel getrennt für verschiedene Lärmquellen. Für viele Lärmarten sind eigene Lärmbewertungsverfahren entwickelt worden, um ihren jeweiligen Besonderheiten möglichst gerecht zu werden.

 


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