Fragen zur Lärmaktionsplanung

Was heißt eigentlich Lärmaktionsplanung?
Wie können Maßnahmen zur Lärmminderung aussehen?
Was versteht man unter dem strategischen Lärmaktionsplan Gelsenkirchen?
Wie wurde die Öffentlichkeit beteiligt?
Welches Fazit lässt sich aus der Bürgerinformation und der Lärmkartierung ziehen?
Welche Gebiete werden in einem ersten Schritt näher betrachtet?
Was sind ruhige Gebiete?

 

Was heißt eigentlich Lärmaktionsplanung?
Bild Autobahn copyright: LÄRMKONTOR GmbH


Mit der Umsetzung der EU - Umgebungslärmrichtlinie (ULR) sind zwei wesentliche Arbeitsschritte verbunden: die Erstellung von Lärmkarten gemäß § 47 c und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Kartierung ist die Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung ein Konzept zur Umsetzung der ULR erstellt. Dieses Konzept sowie weitere Informationen zum Thema Umgebungslärm in Nordrhein-Westfalen befinden sich auf der Seite www.umgebungslaerm.nrw.de.

Der Aktionsplan enthält Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete und muss mindestens alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Er enthält keine Planungen zum Schutz einzelner Objekte. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind folgende Planinhalte in den Aktionsplan aufzunehmen:

  • Eine Bewertung der Lärmsituation,
  • Eine Darstellung der vorhandenen und der geplanten kurz-, mittel- und langfristigen Lärmminderungsmaßnahmen,
  • Ein Maßnahmenkatalog,
  • Eine Kosten-Nutzen-Analyse,
  • Eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die Kommune zuständig. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt jedoch häufig auch durch andere Behörden, wie die Landesstraßenbauverwaltung oder die Deutsche Bahn. Dies erfordert einvernehmliche Abstimmungen im Aufstellungsprozess, um die Akzeptanz und Verbindlichkeit für die Maßnahmenumsetzung zu erhöhen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Bürger, der Verbände, Organisationen und Gruppen, ist ein zentrales Element der Lärmaktionsplanung. Dazu können Erörterungstermine, Workshops, Runde Tische, Informationsveranstaltungen oder Internetforen dienen.

Lärmminderung ist ein langfristiges Vorhaben. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage bestehender Regelungen des deutschen Lärmschutzrechts. Dabei stehen realisierbare Maßnahmen von hoher Effizienz im Vordergrund. Absehbare Kosten und zu erwartende Lärmentlastungen sind gegeneinander abzuwägen. Ein Lärmaktionsplan legt Maßnahmen für die nächsten Jahre fest. Ziel ist, die Zahl der durch Lärm betroffenen Menschen in den nächsten Jahren immer weiter zu verringern. Entscheidend ist, dass nie Einzelmaßnahmen sondern immer Maßnahmenbündel mittel- bis langfristig zum Erfolg führen werden.

Schwerpunkte der Aktionsplanung in Gelsenkirchen liegen aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung beim Straßenverkehr. Die Lärmaktionsplanung läuft in Gelsenkirchen zweistufig ab. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der Grundlage für die zweite konkrete Stufe der Aktionsplanung ist.

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Wie können Maßnahmen zur Lärmminderung aussehen?


Im Rahmen der Aktionsplanung sind alle Möglichkeiten zu prüfen, die beitragen, den vorhandenen Lärm zu reduzieren und bislang ruhige Gebiete zu schützen. Eine Auswahl findet sich u. a. in nachfolgender Broschüre:
Broschüre_Lärmschutz_in_Nordrhein_Westfalen

Zu nennen sind in dem Zusammenhang:

  • Maßnahmen am Fahrbahnbelag (z. B. Reparatur angegriffener Straßenbeläge, „Flüsterasphalte“),
  • Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Fahrverbote für Durchgangsverkehr, Nachtfahrverbote für LKW oder Geschwindigkeitsreduzierungen),
  • Planerische Möglichkeiten ( Verkehrsverlagerung, Verkehrslenkung, Verflüssigung des Verkehrs durch entsprechende Ampelschaltungen, Bau von Kreisverkehren oder die Vermeidung von Parksuchverkehr durch Parkleitsysteme)
  • Verhaltensänderungen: Die Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung ist eine wichtige Möglichkeit, langfristig auch die Lärmprobleme zu reduzieren. Dies betrifft u. a. die Wahl des Verkehrsmittels, die Verkehrsvermeidung, umsichtige Fahrweise aber auch lärmmindernde Bereifung.
  • Aktive Schallschutzmaßnahmen (beispielsweise Lärmschutzwände)
  • passive Schallschutzmaßnahmen (der Einbau schalldämmenderBauteile, wie Schallschutzfenster oder schallgedämmter Lüftungen).

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Was versteht man unter dem strategischen Lärmaktionsplan Gelsenkirchen?


Der strategische Aktionsplan ist ein Rahmenkonzept, welches strategische Leitlinien enthält und Hinweise für zu vertiefende Detailplanungen gibt und damit den Rahmen für die konkrete Aktionsplanung vorgibt.

Viele der in Gelsenkirchen vorhandenen Planungsinstrumente anderer Fachbereiche beinhalten bereits Maßnahmen, die neben ihrem eigentlichen Ziel auch eine Relevanz für die Lärmaktionsplanung haben. Die darin formulierten Zielstellungen und beschlossenen Planungen wurden hinsichtlich ihrer Relevanz für den strategischen Lärmaktionsplan und der akustischen Wirksamkeit bewertet. In Verbindung mit grundsätzlichen Konzeptansätzen der Lärmminderung wurde darauf aufbauend der verbleibende Handlungsbedarf bestimmt und in einem gesamtstädtisch-strategischen Handlungskonzept zusammengefasst. Der strategische Lärmaktionsplan Gelsenkirchen wurde von der Lärmkontor GmbH in Zusammenarbeit mit der LK Argus GmbH und der konsalt GmbH entwickelt.

Im Ergebnis liegt ein 9-Punkteprogramm vor, welches Empfehlungen zur Erarbeitung von gesamtstädtisch relevanten Konzepten zur Lärmminderung im Straßenverkehr enthält:

  • Gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept
  • Konzept zur Verstetigung des Verkehrsflusses
  • Fahrbahnsanierungskonzept
  • Radverkehrskonzeption für die Gesamtstadt
  • Lkw-Führungskonzept
  • Konzeptansätze für ein betriebliches Mobilitätsmanagement
  • Schallschutzkonzeption für bestehende Straßen in der Baulast des Landes
  • Schallschutzfensterprogramm für bestehende Straßen in städtischer Baulast
  • Erarbeitung von kleinräumigen Handlungskonzepten

Zur Reduzierung der Lärmbelastungen an hochbelasteten Schienenwegen des Bundes wird außerdem die Entwicklung eines Schallschutzprogramms Schiene empfohlen.

Der strategische Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Anlagen können hier heruntergeladen werden.

Strategischer Lärmaktionsplan (Text)
Anlage 1a
Anlage 1b
Anlage 2a
Anlage 2b
Anlage 3a
Anlage 3b
Anlage 4
 

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Wie wurde die Öffentlichkeit beteiligt?


Die Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass die Öffentlichkeit über die Lärmkartierung informiert wird. Darüber hinaus fordert sie auch eine Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Aktionspläne. Dazu können Erörterungstermine, Workshops, Runde Tische, Informationsveranstaltungen oder das Internet dienen. Ziel der Mitwirkung der Öffentlichkeit ist es, detaillierte Informationen zu spezifischen Belastungs- und Belästigungssituationen zu bekommen sowie Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen zu erhalten.

Mit zwei Lärmforen im Dezember 2008 und Juni 2009 wurden Institutionen, Verbände, Organisationen und Gruppen informiert und gehört. Im November 2009 wurden Bürgerinnen und Bürger über den Stand der Lärmaktionsplanung in Gelsenkirchen informiert und hatten die Möglichkeit, aus ihrer Sicht Lärmprobleme und mögliche Lösungsansätze zu benennen.

Die Protokolle der beiden Veranstaltungen im November 2009 nebst Anlagen können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie hier einen Flyer, der wesentliche Punkte der Lärmaktionsplanung nochmals zusammenstellt.

Veranstaltung am 05.11.09 im Wissenschaftspark:

Protokoll 05.11.09
Anlage 1
Anlage 2

Veranstaltung am 10.11.09 im Rathaus Gelsenkirchen - Buer:

Protokoll 10.11.09
Anlage 1

Flyer Lärm 

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Welches Fazit lässt sich aus der Bürgerinformation und der Lärmkartierung ziehen?


In den Veranstaltungen sind die wesentlichen Lärmbrennpunkte in Gelsenkirchen benannt worden. Es ergeben sich aus den Äußerungen drei Handlungsstränge:

  • Lärm an Autobahnen:

    Die Lärmsanierung ist hier eine freiwillige Leistung des Bundes nach Haushaltslage; es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zu dieser Leistung. Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sind eingeleitet worden bzw. werden fortgeführt. Das Thema Geschwindigkeitsreduzierung spielt in dem Zusammenhang eine wesentliche Rolle.

  • Der von Trassen der DB AG ausgehende Schienenlärm:

    Die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) unter Vorbehalt der dafür jeweils im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel durchgeführt. Es gibt eine Reihe von denkbaren Maßnahmen, die den Lärm an Eisenbahnstrecken reduzieren können. Sie können am Fahrzeug selbst, am Schienenweg, am internen Betriebsablauf und an der Umgebung ansetzen.
    Eine „Schallschutzkonzeption Schiene“ wird die Stadt erst dann in Auftrag geben können, wenn die hierfür erforderlichen Daten des Eisenbahnbundesamtes vorliegen bzw. ausgewertet sind.

  • Kommunale Maßnahmen, die anhand der Auswertung des Gutachters mit den Fachverwaltungen entwickelt werden müssen:

    Es werden zunächst teilräumliche Gebiete festgelegt, für die detaillierte Maßnahmen zur Lärmminderung ausgearbeitet werden. Dabei werden auch Synergieeffekte zu weiteren Themenfeldern berücksichtigt (Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit, Stadtentwicklung usw.). In Frage kommen vor allem solche Bereiche, in denen sich Lärm - Hotspots bündeln und besonders typische Problemlagen oder Lösungsansätze vorliegen.

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Welche Gebiete werden in einem ersten Schritt näher betrachtet?


Aus der Auswertung der Lärmkartierung und der strategischen Lärmaktionsplanung, aus den Erfahrungen anderer Kommunen und der Bürgerinformationsveranstaltungen ergeben sich verschiedene Handlungsstränge einer Aktionsplanung, die fortzuführen sind. Bei einem dieser Handlungsstränge handelt es sich um kommunale Maßnahmen, die anhand der Auswertung des Gutachters mit den Fachverwaltungen entwickelt werden müssen.

Dem 2009 erteilten Auftrag an den Gutacher entsprechend, wurden zunächst ein großes Gebiet und drei Streckenabschnitte festgelegt, für die der Gutachter (LK Argus) Maßnahmen zur Lärmminderung ausarbeiten wird. Dabei sind auch Synergieeffekte zu weiteren Themenfeldern zu berücksichtigen (Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit, Stadtentwicklung usw.). In Frage kommen vor allem solche Bereiche, in denen besonders typische Problemlagen oder Lösungsansätze vorliegen, so dass die in den exemplarischen Vertiefungsbreichen gewonnenen Erkenntnisse möglichst auch auf andere Fälle in der Stadt übertragen werden können. Der Großteil der erheblich durch Lärm belasteten Menschen in Gelsenkirchen lebt nicht im Gelsenkirchener Norden, sondern in innerstädtischen Bereichen im Süden von Gelsenkirchen.

  • Ausgewählte Konzeptstrecken:
    Rotthauser Straße, Ückendorfer Straße und Polsumer Straße
  • Ausgewähltes Konzeptgebiet Altstadt (pdfs einfügen):
    Grenze im Norden: Gewerkenstraße / Magdeburger Str. / kl. Stück Bismarckstr.
    Grenze im Westen: Overweg- / Husemannstraße
    Grenze im Süden: Hiberniastraße / Wildenbruchstraße
    Grenze im Osten: Hohenzollernstraße

Übersichtskarten können hier heruntergeladen werden: Konzeptgebiete (pdf 2 MB)

Hier ergeben sich an einzelnen Abschnitten deutliche Defizite im Bereich Lärm. Außerdem sind die Rotthauser und die Ückendorfer Straße aber auch der Bereich Altstadt Teil der Umweltzone Gelsenkirchen - Süd, d. h. hier sind auch Belastungen mit Luftschadstoffen nicht auszuschließen. Darüber hinaus wohnen hier viele Betroffene, die Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffen ausgesetzt sind. Es sind etliche Handlungspotenziale denkbar, die entsprechend zu entwickeln und abzuwägen sind. Dabei sollen auch insbesondere Synergien mit der Stadterneuerung genutzt werden.

Die Kurt-Schumacher-Straße wurde trotz ihres erheblichen Lärmdefizits nicht als Konzeptstrecke ausgewählt, da die Möglichkeiten dort lärmmindernd tätig zu werden zum jetzigen Zeitpunkt sehr eingeschränkt sind. Ziel war, Bereiche mit vielfältigen Handlungspotenzialen zu finden, um anwendbare Beispiele für weitere städtische Bereiche zu finden. Allerdings werden sowohl die Kurt-Schumacher-Straße als auch andere „stark verlärmte“ Straßenabschnitte in Gelsenkirchen im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung einem „Maßnahmen - Screening“ unterzogen.

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Was sind ruhige Gebiete?


Ruhige Gebiete im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind zum einen große, zusammenhängende Freiflächen, die Aufenthalt und beispielsweise ausgedehnte Spaziergänge ohne Durchquerung verlärmter Bereiche ermöglichen, zum anderen innerstädtische Erholungsflächen, die zwar nicht unbedingt geringe Lärmpegel aufweisen, aber eine hohe Aufenthaltsfunktion in fußläufiger Entfernung zu Wohnstandorten haben und so groß sind, dass sie in ihrer Kernfläche deutlich leiser sind als an ihrer Peripherie.

Nach § 47 d Abs. 2 Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll ein Ziel der Lärmaktionspläne sein, sog. „ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Bislang gibt es allerdings keine verbindlichen Kriterien, d. h. Ziel- bzw. Schwellenwerte für ruhige Gebiete sind bisher noch nicht national geregelt oder vorgegeben worden.


 

Ansprechpartnerin:


Dr. Ute Wenzel
Referat Umwelt
Abteilung: Umweltplanung/Umweltinformation/aGEnda 21
Telefon: 0209/169/4214
E-Mail: ute.wenzel@gelsenkirchen.de

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Umweltportal Gelsenkirchen - Referat Umwelt

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