Fragen zur Lärmaktionsplanung

Was heißt eigentlich Lärmaktionsplanung?
Wie können Maßnahmen zur Lärmminderung aussehen?
Was versteht man unter dem strategischen Lärmaktionsplan Gelsenkirchen?
Wie wurde die Öffentlichkeit beteiligt?
Welche Lärmbrennpunkte haben sich aus der Bürgerinformation und der Lärmkartierung ergeben?
Welche Gebiete werden in einem ersten Schritt näher betrachtet?
Konkreter Lärmaktionsplan Gelsenkirchen
Was sind ruhige Gebiete?
Wirkungsanalyse der Lärmaktionsplanung

 

Was heißt eigentlich Lärmaktionsplanung? 

Mit der Umsetzung der EU - Umgebungslärmrichtlinie (ULR) sind zwei wesentliche Arbeitsschritte verbunden: die Erstellung von Lärmkarten gemäß § 47 c und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Kartierung ist die Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung ein Konzept zur Umsetzung der ULR erstellt. Dieses Konzept sowie weitere Informationen zum Thema Umgebungslärm in Nordrhein-Westfalen befinden sich auf der Seite www.umgebungslaerm.nrw.de.

Der Aktionsplan enthält Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete und muss mindestens alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Er enthält keine Planungen zum Schutz einzelner Objekte. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind folgende Planinhalte in den Aktionsplan aufzunehmen:

Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die Kommune zuständig. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt jedoch häufig auch durch andere Behörden, wie die Landesstraßenbauverwaltung oder die Deutsche Bahn. Dies erfordert einvernehmliche Abstimmungen im Aufstellungsprozess, um die Akzeptanz und Verbindlichkeit für die Maßnahmenumsetzung zu erhöhen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Bürger, der Verbände, Organisationen und Gruppen, ist ein zentrales Element der Lärmaktionsplanung. Dazu können Erörterungstermine, Workshops, Runde Tische, Informationsveranstaltungen oder Internetforen dienen.

Lärmminderung ist ein langfristiges Vorhaben. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage bestehender Regelungen des deutschen Lärmschutzrechts. Dabei stehen realisierbare Maßnahmen von hoher Effizienz im Vordergrund. Absehbare Kosten und zu erwartende Lärmentlastungen sind gegeneinander abzuwägen. Ein Lärmaktionsplan legt Maßnahmen für die nächsten Jahre fest. Ziel ist, die Zahl der durch Lärm betroffenen Menschen in den nächsten Jahren immer weiter zu verringern. Entscheidend ist, dass nie Einzelmaßnahmen sondern immer Maßnahmenbündel mittel- bis langfristig zum Erfolg führen werden.

Schwerpunkte der Aktionsplanung in Gelsenkirchen liegen aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung beim Straßenverkehr. Die Lärmaktionsplanung läuft in Gelsenkirchen zweistufig ab. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der Grundlage für die zweite konkrete Stufe der Aktionsplanung ist.

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Wie können Maßnahmen zur Lärmminderung aussehen?


Im Rahmen der Aktionsplanung sind alle Möglichkeiten zu prüfen, die beitragen, den vorhandenen Lärm zu reduzieren und bislang ruhige Gebiete zu schützen. Eine Auswahl findet sich u. a. in nachfolgender Broschüre:
Broschüre_Lärmschutz_in_Nordrhein_Westfalen

Zu nennen sind in dem Zusammenhang:

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Was versteht man unter dem strategischen Lärmaktionsplan Gelsenkirchen?


Der strategische Aktionsplan ist ein Rahmenkonzept, welches strategische Leitlinien enthält und Hinweise für zu vertiefende Detailplanungen gibt und damit den Rahmen für die konkrete Aktionsplanung vorgibt.

Viele der in Gelsenkirchen vorhandenen Planungsinstrumente anderer Fachbereiche beinhalten bereits Maßnahmen, die neben ihrem eigentlichen Ziel auch eine Relevanz für die Lärmaktionsplanung haben. Die darin formulierten Zielstellungen und beschlossenen Planungen wurden hinsichtlich ihrer Relevanz für den strategischen Lärmaktionsplan und der akustischen Wirksamkeit bewertet. In Verbindung mit grundsätzlichen Konzeptansätzen der Lärmminderung wurde darauf aufbauend der verbleibende Handlungsbedarf bestimmt und in einem gesamtstädtisch-strategischen Handlungskonzept zusammengefasst. Der strategische Lärmaktionsplan Gelsenkirchen wurde von der Lärmkontor GmbH in Zusammenarbeit mit der LK Argus GmbH und der konsalt GmbH entwickelt.

Im Ergebnis liegt ein 9-Punkteprogramm vor, welches Empfehlungen zur Erarbeitung von gesamtstädtisch relevanten Konzepten zur Lärmminderung im Straßenverkehr enthält:

Zur Reduzierung der Lärmbelastungen an hochbelasteten Schienenwegen des Bundes wird außerdem die Entwicklung eines Schallschutzprogramms Schiene empfohlen.

Der strategische Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Anlagen können hier heruntergeladen werden.

Strategischer Lärmaktionsplan (Text)
Anlage 1a
Anlage 1b
Anlage 2a
Anlage 2b
Anlage 3a
Anlage 3b
Anlage 4
 

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Wie wurde die Öffentlichkeit beteiligt?


Die Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass die Öffentlichkeit über die Lärmkartierung informiert wird. Darüber hinaus fordert sie auch eine Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Aktionspläne. Dazu können Erörterungstermine, Workshops, Runde Tische, Informationsveranstaltungen oder das Internet dienen. Ziel der Mitwirkung der Öffentlichkeit ist es, detaillierte Informationen zu spezifischen Belastungs- und Belästigungssituationen zu bekommen sowie Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen zu erhalten.

Mit zwei Lärmforen im Dezember 2008 und Juni 2009 wurden Institutionen, Verbände, Organisationen und Gruppen informiert und gehört. Im November 2009 wurden Bürgerinnen und Bürger über den Stand der Lärmaktionsplanung in Gelsenkirchen informiert und hatten die Möglichkeit, aus ihrer Sicht Lärmprobleme und mögliche Lösungsansätze zu benennen.

Die Protokolle der beiden Veranstaltungen im November 2009 nebst Anlagen können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie hier einen Flyer, der wesentliche Punkte der Lärmaktionsplanung nochmals zusammenstellt.

Veranstaltung am 05.11.09 im Wissenschaftspark:

Protokoll 05.11.09
Anlage 1
Anlage 2

Veranstaltung am 10.11.09 im Rathaus Gelsenkirchen - Buer:

Protokoll 10.11.09
Anlage 1 
Flyer Lärm
 

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Welche Lärmbrennpunkte haben sich aus der Bürgerinformation und der Lärmkartierung ergeben?


Lärmminderung ist ein langfristiges Vorhaben. Ein Lärmaktionsplan legt Maßnahmen für die nächsten Jahre fest. Ziel ist, die Zahl der durch Lärm betroffenen Menschen in den nächsten Jahren immer weiter zu verringern. In den Veranstaltungen sind die wesentlichen Lärmbrennpunkte in Gelsenkirchen benannt worden. Dabei handelt es sich um:Lärm an Autobahnen:

Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes nach Haushaltslage; es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zu dieser Leistung. Die Lärmkarten nach der Umgebungslärmrichtlinie stellen in diesem Zusammenhang keine Entscheidungsgrundlage dar.

Lärm an Autobahnen

Der konkrete Lärmaktionsplan empfiehlt für alle mit einer Wohnbebauung versehenen Autobahnabschnitte eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h für die bisher unbegrenzten Straßenabschnitte. Außerdem wird für alle mit einer Wohnbebauung versehenen Autobahnabschnitte eine Fahrbahnsanierung mit offenporigem Asphalt empfohlen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) bzw. der Bezirksregierung Münster. Bei Lärmproblemen an Autobahnen haben sich die Kommunen wie die Betroffenen an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW, Betriebssitz, Postfach 101653, 45816 Gelsenkirchen) mit der Bitte um Prüfung zu wenden. Außerdem erscheint laut Lärmaktionsplan "eine Optimierung oder Ergänzung vorhandener Lärmschutzanlagen an den Abschnitten BAB A 42, Lerhovebruch bis Uechtingstraße und Sellmannsbachstraße bis Stadtgrenze, technisch vorstellbar“. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt auch hier bei Straßen.NRW.
Die geäußerten Beschwerden aus der Bevölkerung wurden aufgegriffen und Gespräche mit Straßen.NRW geführt. Dabei spielte das Thema Geschwindigkeitsreduzierung eine wesentliche Rolle. Zuständige bzw. anordnende Behörde für das Thema Geschwindigkeitsreduzierung ist die Bezirksregierung Münster. Im Bereich des Autobahntunnels Gelsenkirchen-Erle an der A 2 wurde zur Vermeidung von bereits in der Tunnellage beginnenden Beschleunigungsvorgängen allerdings mit Blick auf eine Optimierung der Sicherheit das Tempolimit sowie das LKW- Überholverbot ausgedehnt. An der A 52 gibt es nur wenige potenziell Betroffene, die sich im Bedarfsfall direkt an Straßen.NRW wenden können. Für die A 42 wurde die Lärmsituation seitens Straßen.NRW neu bewertet. Im Bereich der Wohnbebauung im Stadtgebiet Gelsenkirchen wurden Überschreitungen der Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen festgestellt. In der Folge wird zwischen den Anschlussstellen Gelsenkirchen-Heßler und Gelsenkirchen-Zentrum der A 42 der bestehende Lärmschutz aufgerüstet bzw. fehlender Lärmschutz neu gebaut.

Schienenlärm an Trassen der DB AG:

Zahlreiche Beschwerden der Bevölkerung betreffen den von den Trassen der DB AG ausgehenden Schienenlärm. Seit August 2010 sind nun auch die Lärmkarten der Bundes-Schienenwege, erstellt durch das Eisenbahn-Bundesamt, im Umgebungslärmportal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (www.umgebungslaerm.nrw.de) eingebunden und dort einsehbar. Es sind lediglich die Ergebnisse der Kartierung veröffentlicht, nicht jedoch die für weitere Berechnungen zu berücksichtigenden Eingangsdaten (beispielsweise Zugzahlen, Zuglängen sowie Zuggeschwindigkeiten für jede Zugart, Scheibenbremsanteile für jede Zugart). Die Daten werden weiterhin von der Deutschen Bahn AG nicht herausgegeben.

Es gibt eine Reihe von denkbaren Maßnahmen, die den Lärm an Eisenbahnstrecken reduzieren können. Sie können am Fahrzeug selbst, am Schienenweg, am internen Betriebsablauf und an der Umgebung ansetzen.

Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) beschäftigt sich mit der Vermeidung bzw. Begrenzung von Lärm an der Quelle als wirksamste Lärmvorsorge. Deshalb startete die Bundesregierung im Jahr 2008 ein Innovationsprogramm zur Lärm mindernden Umrüstung bestehender Güterwagen. Es zielt auf die Verbesserung und breitere Verfügbarkeit von Lärm mindernden Umrüstlösungen für klotzgebremste Güterwagen. Im Ergebnis wird im Jahr 2012 eine substanzielle Lärmminderung in der Güterwagenflotte für möglich gehalten.

Die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes wird vom BMVBS unter Vorbehalt der dafür jeweils im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel (100 Millionen für das gesamte Bundesgebiet) durchgeführt und anhand einer Prioritätenliste eingesetzt. Die Nachfrage bei der zuständigen Deutschen Bahn AG (Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin) hat ergeben, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre mit der Ermittlung bzw. Planung von Sanierungsmaßnahmen auf Gelsenkirchener Stadtgebiet begonnen wird. Jeder kann sich mit Fragen bzw. Beschwerden hinsichtlich der Lärmsituation im Bereich seines Wohnhauses an die vorgenannte Adresse wenden. Der Lärmsanierungsbedarf und die Prioritäten werden allerdings nach wie vor im BMVBS überprüft.

Kommunale Maßnahmen an innerstädtischen Straßen, die anhand der Auswertung des Gutachters mit den Fachverwaltungen entwickelt werden müssen:

Zu innerörtlichen Straßen wurden ebenfalls aus der Bevölkerung zahlreiche Hinweise abgegeben. Die Hinweise betreffen vor allem Straßenabschnitte mit höherem Verkehrsaufkommen und decken sich mit den Ergebnissen der Lärmkartierung. Bei den Anmerkungen wurde u. a. auf Fahrbahnschäden, hohes Geschwindigkeitsniveau und hohes Verkehrsaufkommen hingewiesen.

In einem sogenannten Maßnahmenscreening wurden alle aus der Lärmkartierung identifizierten Hotspots und betroffenen Anwohner sowie in den Lärmforen genannten Schwerpunkte betrachtet und seitens des Gutachters für alle Maßnahmenansätze zur Lärmminderung angegeben. Sie sind als Prüfaufträge für zukünftige vertiefende Untersuchungen gedacht. Die Maßnahmenempfehlungen beziehen sich prioritär auf die Straßenabschnitte mit sehr hohen Lärmbelastungen und mit sehr hohen Lärmbetroffenheiten für die Anwohner. Ziel ist zunächst die Minderung der vorhandenen Spitzenbelastungen und damit eine Abnahme der dadurch betroffenen Menschen.

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Welche Gebiete werden in einem ersten Schritt näher betrachtet?


Aus der Auswertung der Lärmkartierung und der strategischen Lärmaktionsplanung, aus den Erfahrungen anderer Kommunen und der Bürgerinformationsveranstaltungen ergeben sich verschiedene Handlungsstränge einer Aktionsplanung, die fortzuführen sind. Bei einem dieser Handlungsstränge handelt es sich um kommunale Maßnahmen, die anhand der Auswertung des Gutachters mit den Fachverwaltungen entwickelt werden müssen.

Dem 2009 erteilten Auftrag an den Gutacher entsprechend, wurden zunächst ein großes Gebiet und drei Streckenabschnitte festgelegt, für die der Gutachter (LK Argus) Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung entwickeln sollte. Dabei waren auch Synergieeffekte zu weiteren Themenfeldern zu berücksichtigen (Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit, Stadtentwicklung usw.). In Frage kommen vor allem solche Bereiche, in denen besonders typische Problemlagen oder Lösungsansätze vorliegen, so dass die in den exemplarischen Vertiefungsbreichen gewonnenen Erkenntnisse möglichst auch auf andere Fälle in der Stadt übertragen werden können. Der Großteil der erheblich durch Lärm belasteten Menschen in Gelsenkirchen lebt nicht im Gelsenkirchener Norden, sondern in innerstädtischen Bereichen im Süden von Gelsenkirchen.

Übersichtskarten können hier heruntergeladen werden: Konzeptgebiete (pdf 2 MB)

Hier ergeben sich an einzelnen Abschnitten deutliche Defizite im Bereich Lärm. Außerdem sind die Rotthauser und die Ückendorfer Straße aber auch der Bereich Altstadt Teil der Umweltzone Gelsenkirchen - Süd, d. h. hier sind auch Belastungen mit Luftschadstoffen nicht auszuschließen. Darüber hinaus wohnen hier viele Betroffene, die Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffen ausgesetzt sind. Es sind etliche Handlungspotenziale denkbar, die entsprechend zu entwickeln und abzuwägen sind. Dabei sollen auch insbesondere Synergien mit der Stadterneuerung genutzt werden.

Auf dem Maßnahmenscreening aufbauend wurden für das Konzeptgebiet Altstadt/ Schalke und die Konzeptstrecken Polsumer Straße, Rotthauser Straße sowie Ückendorfer Straße Vorschläge für exemplarische Detailplanungen mit konkret umsetzbaren Maßnahmen entwickelt, die dem konkreten Lärmaktionsplan (s. unten) zu entnehmen sind und weiterer Untersuchungen bedürfen.

Die Kurt-Schumacher-Straße wurde trotz ihres erheblichen Lärmdefizits nicht als Konzeptstrecke ausgewählt, da die Möglichkeiten dort lärmmindernd tätig zu werden zum jetzigen Zeitpunkt sehr eingeschränkt sind. Ziel war, Bereiche mit vielfältigen Handlungspotenzialen zu finden, um anwendbare Beispiele für weitere städtische Bereiche zu finden. Allerdings werden sowohl die Kurt-Schumacher-Straße als auch andere "stark verlärmte“ Straßenabschnitte in Gelsenkirchen im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung einem "Maßnahmen - Screening“ unterzogen.

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Konkreter Lärmaktionsplan Gelsenkirchen

Durch Straßenverkehrslärm sind in Gelsenkirchen rund 20.500 Personen im Tagesmittel und rund 23.100 Personen in den Nachtstunden potenziell gesundheitsgefährdet. Dies entspricht nachts knapp 9 % der Gesamtbevölkerung. Als potenziell gesundheitsgefährdend gelten dauerhafte Lärmpegel über 65 dB(A) im Tagesmittel und über 55 dB(A) in den Nachtstunden. Sehr hohen Belastungen mit LDEN > 70 dB(A) sind 6.600 Personen, mit mehr als 60 dB(A) in der Nacht sind 7.400 Personen ausgesetzt. Dies entspricht knapp 3 % der Gesamtbevölkerung.

Die Lärmaktionsplanung der Stadt Gelsenkirchen erfolgte in zwei Stufen. 2009 wurde zunächst der strategische Lärmaktionsplan fertig gestellt, der sich bereits in der Umsetzung befindet (s. oben).

Im Rahmen der zweiten Stufe wurde der konkrete Lärmaktionsplan fertig gestellt. Der größte Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung, der sich aus hohen Lärmbelastungen und einer hohen Anzahl an Lärmbetroffenen ableitet, besteht gebündelt für die Wohnareale entlang der Bismarckstraße, Florastraße, Hohenzollernstraße, Kurt-Schumacher-Straße und Ringstraße im zentralen Bereich des Hauptzentrums Gelsenkirchen. Ergänzt werden sie durch weitere städtische Straßen, die in Abschnitten einen großen Handlungsbedarf aufweisen. Dies sind die Bochumer Straße, Cranger Straße, Horster Straße, Rotthauser Straße und Ückendorfer Straße.

Aufgrund der Vielzahl lärmbelasteter Bereiche war eine Erarbeitung detaillierter Handlungskonzepte für alle Hotspots nicht möglich. In einem sogenannten Maßnahmenscreening wurden alle aus der Lärmkartierung identifizierten Lärm- Hotspots betrachtet und für alle Maßnahmenansätze zur Lärmminderung angegeben. Dabei handelt es sich nicht um detaillierte Planungen, sondern um Empfehlungen, die als Prüfaufträge für zukünftige vertiefende Untersuchungen gedacht sind.

Aufgrund der Vielzahl an lärmbelasteten Straßenabschnitten beziehen sich die Empfehlungen der Lärmaktionsplanung prioritär auf die Straßenabschnitte mit sehr hohen Lärmbelastungen und mit sehr hohen Lärmbetroffenheiten für die Anwohner. Ziel ist in erster Linie die Minderung der vorhandenen Spitzenbelastungen und damit eine Abnahme der dadurch betroffenen Menschen.

Der konkrete Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Anlagen können hier heruntergeladen werden:

Konkreter Lärmaktionsplan
Anlage 1a
Anlage 1b
Anlage 1c
Anlage 2a
Anlage 2b
Anlage 2c
Anlage 2d

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Was sind ruhige Gebiete?


Ruhige Gebiete im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind zum einen große, zusammenhängende Freiflächen, die Aufenthalt und beispielsweise ausgedehnte Spaziergänge ohne Durchquerung verlärmter Bereiche ermöglichen, zum anderen innerstädtische Erholungsflächen, die zwar nicht unbedingt geringe Lärmpegel aufweisen, aber eine hohe Aufenthaltsfunktion in fußläufiger Entfernung zu Wohnstandorten haben und so groß sind, dass sie in ihrer Kernfläche deutlich leiser sind als an ihrer Peripherie.

Nach § 47 d Abs. 2 Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll ein Ziel der Lärmaktionspläne sein, sog. "ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Bislang gibt es allerdings keine verbindlichen Kriterien, d. h. Ziel- bzw. Schwellenwerte für ruhige Gebiete sind bisher noch nicht national geregelt oder vorgegeben worden.

Der Lärmaktionsplan (s. oben) enthält eine entsprechende Übersicht. 

Wirkungsanalyse der Lärmaktionsplanung


Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Umgebungslärm-Richtlinie (ULR) ist den Kommunen die Zuständigkeit dafür zugewiesen worden, die Gebiete mit besonders starken Lärmbelastungen zu kartieren und - darauf aufbauend - Aktionspläne zur Lärmminderung zu entwickeln. Laut EU-Richtlinie sind die Lärmkarten und Aktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Als querschnittsorientierter Plan ist der Lärmaktionsplan wechselseitig verknüpft mit den Handlungsfeldern der Verkehrs-, Stadt- und Umweltplanung. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung Gelsenkirchen wurden über Fachgebietsgrenzen hinweg Lärmprobleme analysiert und Handlungsansätze formuliert, die mittel- bis langfristig umgesetzt werden sollen. 2009 wurde der strategische Lärmaktionsplan, 2010 die konkrete Lärmaktionsplanung fertig gestellt. Beide Pläne befinden sich bereits in der Umsetzung. Nicht alle Maßnahmen, die zur Verringerung der Lärmbelastung durchgeführt werden, können mit den Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm adäquat dargestellt werden, d. h. werden bei der Lärmkartierung 2012 unter Umständen nicht abgebildet. Aus diesem Grund sollten die bisherigen Bemühungen und Erfolge der Gelsenkirchener Lärmminderungsplanung seitens der Fa. LK Argus GmbH anhand von Beispielen ("Steckbriefen") dargestellt werden. Ziel der Zusammenstellung ist die Veranschaulichung der unterschiedlichen Maßnahmenansätze aus der Lärmaktionsplanung (LAP).

Weitere Informationen:

Vortrag

Vortrag Wirkungsanalyse

Steckbriefe

Steckbrief 01 Horster Str

Steckbrief 02 Hohenzollernstr

Steckbrief 03 Bergmannstr.

Steckbrief 04 Hauptstr.

Steckbrief 05 Feldmarkstr.

Steckbrief 06 Kurt-Schumacher-Str

Steckbrief 07 De-La-Chevallerie-Str

Steckbrief 08 Festweg

Steckbrief 09 Ückendorfer Str

Steckbrief 10 Middelicher Str

Steckbrief 11 Metropolradruhr

Steckbrief 12 Haltestellenausbauprogramm

Steckbrief 13 laufende konzeptionelle Planungen

Ansprechpartnerin:


Dr. Ute Wenzel
Referat Umwelt
Abteilung: Umweltplanung/Umweltinformation/aGEnda 21
Telefon: 0209/169/4214
E-Mail: ute.wenzel@gelsenkirchen.de

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Umweltportal Gelsenkirchen - Referat Umwelt

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