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Fragen zur Umgebungslärmrichtlinie Was ist Umgebungslärm?
Es handelt sich um unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm am Arbeitsplatz zählen nicht zum Umgebungslärm.
Was versteht man unter der Umgebungslärmrichtlinie? Am 15. Juni 2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Die Umgebungslärm-Richtlinie (ULR) hat das Ziel, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/ulr.html
Im Unterschied zur EU-Luftqualitätsrichtlinie gibt es in der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine Grenzwerte, deren Einhaltung von der EU verbindlich gefordert werden kann. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden.
Wie wird die Umgebungslärmrichtlinie in Gelsenkirchen umgesetzt?
Ansprechpartnerin:
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