

Fragen zur Umgebungslärmrichtlinie
Was ist Umgebungslärm?
Was versteht man unter der Umgebungslärmrichtlinie?
Gibt es Grenzwerte?
Wie wird die Umgebungslärmrichtlinie in Gelsenkirchen umgesetzt?
Es handelt sich um unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm am Arbeitsplatz zählen nicht zum Umgebungslärm.
Was versteht man unter der Umgebungslärmrichtlinie?
Am 15. Juni 2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Die Umgebungslärm-Richtlinie (ULR) hat das Ziel, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Am 16. Juni 2005 wurde die ULR in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fügte in das Bundes-Immissionsschutzgesetz als § 47 a-f einen sechsten Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ ein. Danach sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen für die Kartierung zuständig, soweit es sich nicht um Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes handelt.
Die zugehörigen Gesetzestexte sowie weitere Informationen finden Sie beim Umweltbundesamt unter:
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/ulr.html
Im Unterschied zur EU-Luftqualitätsrichtlinie gibt es in der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine Grenzwerte, deren Einhaltung von der EU verbindlich gefordert werden kann. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden.
Wie wird die Umgebungslärmrichtlinie in Gelsenkirchen umgesetzt?
Hierzu werden schrittweise folgende Maßnehmen umgesetzt:
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Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden,
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Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen,
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Aufstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten.
Ansprechpartnerin:
Dr. Ute Wenzel
Referat Umwelt
Abteilung: Umweltplanung/Umweltinformation/aGEnda 21
Telefon: 0209/169/4214
E-Mail: ute.wenzel@gelsenkirchen.de
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