Ansprechpartner

 

 

 

Ein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm gibt es nicht. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete zu beachten sind. Rechtliche Festlegungen zur Emissions- und/oder Immissionsbegrenzungen erfolgen in der Regel getrennt für verschiedene Lärmquellen. Für viele Lärmarten sind eigene Lärmbewertungsverfahren entwickelt worden, um ihren jeweiligen Besonderheiten möglichst gerecht zu werden. Das bedeutet aber auch, dass es in Lärmfragen ganz unterschiedliche Ansprechpartner gibt.

 

 

Lärmart zuständige Behörde Telefon
Verkehrslärm Stadt Gelsenkirchen, Referat Verkehr 0209/169-4076
Schienenverkehrslärm (Eisenbahn) Deutsche Bahn AG, Essen Bahn-Umwelt-Zentrum 0201/1824456
Industrie-, Gewerbe-, Baulärm Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt 0209/169-2880
Tierlärm Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt 0209/169-8594
Nachbarschaftslärm Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt 0209/169-8594
Gaststättenlärm Stadt Gelsenkirchen, Referat Recht und Ordnung 0209/169-2913
Sport- und Freizeitlärm Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt 0209/169-8594
Maschinen- und Gerätelärm Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt 0209/169-8594
allgemeine Fragen Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt 0209/169-4047
Umgebungslärm Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt 0209/169-4214

 


Umweltportal Gelsenkirchen - Referat Umwelt

Start