

Beschallungserlaubnisse
Für ausschließlich private Veranstaltungen, z. B. Geburtstage und Hochzeiten, werden keine Beschallungserlaubnisse erteilt. Achten Sie deshalb bei der Durchführung Ihrer Veranstaltung darauf, dass die Nachbarschaft nicht belästigt wird. Insbesondere ist die Einhaltung der Nachtruhe (von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) unbedingt zu gewährleisten.
Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung, bei der Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabe- oder ähnliche Geräte) eingesetzt werden, benötigen Sie eine Beschallungserlaubnis. Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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an der Veranstaltung muss ein öffentliches Interesse bestehen und sie muss für jedermann zugänglich sein
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sie muss im Freien oder in einem Zelt durchgeführt werden, da durch Zeltwände im Regelfall keine ausreichende Schallminderung zu erwarten ist.
Die gebührenpflichtige Ausnahmeerlaubnis können Sie beim Referat Umwelt beantragen. Bitte stellen Sie den formlosen Antrag rechtzeitig, d. h. mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Sie können auch einen entsprechenden Vordruck downloaden oder beim Referat Umwelt erhalten. Eine elektronische Rücksendung ist jedoch nicht möglich, da auf dem Formular Ihre Unterschrift erforderlich ist.
Antrag auf Beschallungserlaubnis
Weitere Informationen sowie die kostenlose Broschüre "Feste feiern, aber richtig" mit einigen Zusatzinformationen erhalten Sie im Referat Umwelt.
Ansprechpartner
Frau Müller Für die Bereiche:
Goldbergstr. 84, Zimmer 60 südliches Stadtgebiet
Tel.: 0209/169-4253 (Postleitzahlen 4588X)
Fax: 0209/169-4812
Email: mechthild.mueller@gelsenkirchen.de
Frau Schulik Für die Bereiche:
Goldbergstr. 84, Zimmer 60 nördliches Stadtgebiet
Tel.: 0209/169-8594 (Postleitzahlen 4589X)
Fax: 0209/169-4812
Email: annette.schulik@gelsenkirchen.de
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