Feuerwerke

Feuerwerke werden eingeteilt in Bühnenfeuerwerke, Großfeuerwerke und Kleinfeuerwerke.

Kleinfeuerwerke für den privaten Bereich, welche z. B. als Sylvesterfeuerwerke bekannt sind, müssen vorab genehmigt werden. Hierzu können Sie in den Bürger-Centern einen entsprechenden Antrag stellen und erhalten dort die gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung.

Bei allen anderen Feuerwerken kommen pyrotechnische Gegenstände zum Einsatz, die nur durch einen Pyrotechniker abgebrannt werden dürfen.

 


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