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Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Parkettklebern
Teerhaltige Parkettkleber fanden in Deutschland bis Ende der 70er Jahre im hochwertigen Wohnungsbau allgemeine Anwendung und entsprachen dem damaligen Stand der Technik. Zum Einsatz kamen sowohl Heißkleber als auch kalt streichbare Parkettmassen auf der Basis von Steinkohlenteerpech oder auch Bitumen. Die auch als "Schwarzkleber" bezeichneten Massen wurden auf den Untergrund gegossen oder gestrichen und die Parkettstäbe in den noch weichen Kleber eingedrückt. Ab den 50er Jahren wurden die Klebstoffe insbesondere beim Mosaikparkett nach und nach durch die auch heute noch verwendeten Kleber auf Polymerbasis ersetzt. Beim Stabparkett (z. B. Schiffsboden oder Fischgrätmuster) dauerte die Umstellung auf Kunstharzklebstoffe bis zum Ende der siebziger Jahre. Danach spielte die Verwendung von Bitumenklebern für Parkett in Deutschland so gut wie keine Rolle mehr, da nur noch Klebstoffe auf Polymerbasis verwendet wurden. Dies führt zu der Situation, dass in Gebäuden, in denen bis zu diesem Zeitpunkt Parkett verlegt wurde, "Schwarzkleber" nicht ausgeschlossen werden können.
Von Teerklebstoffen können Gesundheitsrisiken ausgehen, da sie wie alle Teerprodukte hohe Konzentrationen an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten. PAK ist eine Sammelbezeichnung für eine chemische Stoffklasse mit mehreren hundert Einzelverbindungen. Der bekannteste gesundheitlich relevante Vertreter ist das Benzo[a]pyren (BaP). Diese Verbindung dient als Leitsubstanz bei der analytischen Erfassung und toxikologischen Bewertung von PAK-Belastungen. Die Analyse von alten teerhaltigen Parkettklebstoffen ergab, dass bei über der Hälfte der untersuchten Proben Konzentrationen an BaP in einer Größenordnung von etwa 800 bis 8000 mg BaP/kg ermittelt wurden. Demgegenüber liegt z. B. der BaP-Gehalt von Bitumen deutlich niedriger (etwa 2 mg BaP/kg). Die Verwendung von Teerklebstoffen für die Parkettverlegung kann zu einer erhöhten PAK-Konzentration im Staub und in der Raumluft führen. Aus den Teerklebstoffen können die PAK teils in flüchtiger Form in die Raumluft gelangen und sich an den Staub auf dem Parkettboden anlagern, teils können im Laufe der Nutzung des Bodens feine Partikel des Klebers auf die Parkettoberfläche gelangen, die sich dann mit dem Staub auf dem Parkettboden vermischen. Maßgebend für die daraus resultierenden PAK-Belastungen ist vor allem der Zustand des Parkettbodens sowie der Zustand und der PAK-Gehalt des darunter liegenden Klebstoffs. Offene Fugen, lose Parkettstäbe und versprödete Klebstoffe können Anzeichen für eine erhöhte PAK-Belastung sein. PAK können über die Atemluft, die Nahrung oder durch Hautkontakt aufgenommen werden. Auf dem Boden spielende Kinder können wegen der Möglichkeit einer oralen Aufnahme von PAK-belastetem Bodenstaub besonders exponiert sein. Für die gesundheitliche Bewertung PAK-belasteter Räume ist im Wesentlichen die BaP-Konzentration des Hausstaubes relevant.
Auf Grund dieser oben beschriebenen Problematik, die insbesondere durch den Verkauf ehemaliger US-Siedlungen in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt wurde, erarbeitete die Projektgruppe Schadstoffe der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz - Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) eine Richtlinie, "Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden". Diese wurde den Gemeinden als Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2000 zugeleitet.
Hieraus lässt sich das in der folgenden Grafik dargestellte "Ablaufschema zur Ermittlung der PAK-Belastung in Räumen und Empfehlung expositionsmindernder Maßnahmen" ableiten.
Untersuchungen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Gelsenkirchen
Auf der Grundlage dieses Erlasses wurden die öffentlichen Gebäude der Stadt Gelsenkirchen auf das Vorkommen teerhaltiger Klebstoffe und sich eine eventuell daraus ergebende Gefährdung hin untersucht.
In einem ersten Schritt wurden die Gebäude ermittelt, in denen Parkett im in Frage kommenden Zeitraum eingebaut wurde.
Diese 39 Gebäude wurden durch einen beauftragten Gutachter untersucht. Dabei wurde zuerst geschaut, ob das Parkett mit schwarzem Kleber verlegt wurde. Im positiven Fall wurden Proben des schwarzen Klebers genommen und auf ihren Gehalt an Benzo[a]pyren als Leitparameter für PAK untersucht. Neben der Beprobung des Klebers erfolgte eine Protokollierung des Zustandes des Parkettbodens, da dieser ein wesentliches Element bei der späteren Beurteilung einer möglichen Gefährdung ist.
Die Untersuchungen ergaben, dass in 14 Gebäuden kein PAK-haltiger Kleber verwendet wurde. In den Proben aus den anderen Gebäuden wurden Klebstoffkonzentrationen > 10 mg BaP/kg festgestellt.
Beim Nachweis von PAK-haltigen Parkettklebern sowie beim Vorhandensein offener Fugen >2 mm und/oder hohler, loser Stellen im Parkett sind entsprechen den "PAK-Hinweisen" Hausstaubproben zu nehmen und auf den Gehalt an BaP als Leitparameter zu untersuchen. Bei intaktem Parkett sollte der Parkettzustand in der Folgezeit regelmäßig untersucht werden.
Auf Grund der Untersuchungsergebnisse sollten in 8 Gebäuden der Erhaltungszustand des Parketts regelmäßig überprüft werden, Hausstaubproben waren aber entbehrlich.
In 12 Gebäuden wurde wegen des Parkettzustandes die Entnahme von Hausstaubproben notwendig. Hier wurden Proben genommen und analysiert.
Bis auf ein Gebäude wurden in allen anderen untersuchten Räumen Benzo[a]pyren-Konzentrationen von zumeist deutlich unter 10 mg BaP/kg Frischstaub gemessen.
Entsprechend der Bewertungsgrundlage "Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden" bestand damit in fast allen untersuchten Gebäuden kein unmittelbarer Handlungsbedarf, jedoch eine regelmäßige Kontrolle auf Verschlechterung des Parkettzustandes, um festzustellen, ob erneute Staubanalysen durchgeführt werden müssen.
In dem Gebäude, in dem eine Benzo[a]pyren-Konzentration zwischen 10mg und 100 mg BaP/kg Frischstaub gefunden wurde und die somit formal unterhalb des Richtwertes für Aufenthaltsräume liegt, hat man sich entschlossen auf Grund des schlechten Erhaltungszustandes des Parketts eine Sanierung durchzuführen.
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