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Luft, Rauch, Emissionen - Übersicht
Allgemeine Fragen zur Umweltzone
Allgemeine Fragen zur Umweltzone
Warum wurde die Umweltzone eingerichtet? Etliche Straßen des Gelsenkirchener Stadtgebietes weisen eine erhöhte Feinstaubkonzentration in der Luft auf. Dies ist insoweit problematisch, da Feinstaub (PM10) ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung darstellt. Gerade ältere Menschen und vor allem Kinder werden durch eine erhöhte Feinstaubbelastung gesundheitlich belastet. Das gilt aber nicht nur für Feinstaub, sondern auch für Stickstoffdioxid (NO2). Untersuchungen haben gezeigt, dass neben industriellen Quellen der Verkehr eine wichtige Rolle bei der Verminderung der Schadstoffkonzentrationen spielt. Die ausgewiesenen Maßnahmen im Luftreinhalteplan zielen hierbei auf eine Verbesserung der Luftqualität und somit auf eine Steigerung der Lebensqualität der Gelsenkirchener Bevölkerung. Woran erkenne ich eine Umweltzone? Eine Umweltzone ist durch Verkehrsschilder für den Beginn und das Ende der Umweltzone an ihren Grenzen gekennzeichnet. Ein Zusatzschild, welches unterhalb des Verkehrszeichens angebracht ist, gibt an, mit welchen Schadstoffplaketten man in die Umweltzone einfahren darf.Seitenanfang
Rotthausen
Umweltzone im Stadtgebiet Erle:
Die „Umweltzone „Cranger Straße“ wird durch folgende Straßen begrenzt, die alle außerhalb der Umweltzone liegen (Ausnahmen: Oststraße westl. Teil, Coesfelder Straße westl. Teil):
Die „Umweltzone Gelsenkirchen südlich der A 42“ wird durch folgende Straßen begrenzt, die alle außerhalb der Umweltzone liegen: A 42 im Norden,
Darf ich mit meinem Fahrzeug in die Umweltzone fahren? Sie dürfen in die Umweltzone fahren, wenn Sie über eine rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette verfügen. Außerdem dürfen Sie in der Umweltzone fahren, wenn Sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen oder ein Fahrzeug fahren, für das weder eine Plakette noch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Fragen zum Thema Ausnahmen werden ab September 2008 unter der Rufnummer 169-4824 beantwortet. In welchen Städten gibt es sonst noch Umweltzonen? Alle Städte, in denen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden, sind verpflichtet einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Im Rahmen dieser Planungen können Umweltzonen eingerichtet werden. Deutschlandweite Informationen erhalten Sie beim Umweltbundesamt
Fragen zur Ausgabe der Feinstaubplaketten Wo bekomme ich eine Plakette? Ausgabestelle der Plaketten für Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger ist die Verkehrszulassungsstelle an der Willy-Brandt-Allee 50. Bitte bringen Sie dafür Ihren Fahrzeugschein mit. Die Stadt Gelsenkirchen veranstaltet auch viele Sonderaktionen, bei denen Sie eine Plakette erwerben können. Achten Sie auf die Tagespresse! Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt über den jeweiligen Emissionsschlüssel. Diesen finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren. Außerdem erhalten Sie die Plaketten bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen sowie bei den Kfz - Werkstätten, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen. Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug? Um einfach erkennen zu können, welche Fahrzeuge in einer Umweltzone fahren dürfen, wurde eine bundeseinheitliche Regelung zur Kennzeichnung mit farbigen Plaketten eingeführt. Pkw und Nutzfahrzeuge werden nach ihren Abgaswerten in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Schadstoffgruppen orientieren sich an der Europäischen Abgasnorm (Euro - Norm). Die Farbe der Plakette gibt die Schadstoffgruppe an, der das jeweilige Fahrzeug zugeordnet worden ist. Im Wesentlichen gilt: Was kostet die Feinstaubplakette? Die Plakette kostet bei der städtischen Verkehrszulassungsbehörde 5,00 €. Gelten die Plaketten nur in Gelsenkirchen? Die in Gelsenkirchen erworbene Plakette gilt bundesweit in jeder Umweltzone. Mein Auto bekommt keine Plakette - was nun? Viele Fahrzeuge können mit einem Katalysator (Benziner) oder einem Partikelfilter (Diesel) nachgerüstet werden, um eine Plakette zu erhalten. Die Ausstattung Ihres Diesels mit einem Partikelfilter wird steuerlich begünstigt; für seinen Einbau gibt es bis zum 31.12.2009 einen Zuschuss von 330 Euro. Auskunft darüber, ob eine Nachrüstung von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1 möglich ist, kann in den meisten Kfz-Werkstätten erfragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu auch bei Ihrer Verkehrszulassungsbehörde (Tel.: 169-9566). Muss ich eine Plakette kaufen? Es besteht keine Pflicht die Plakette zu erwerben. Die Plakette ist nur notwendig, um in eine ausgewiesene Umweltzone einzufahren. Da etliche Städte Umweltzonen ausgewiesen haben und zahlreiche Städte die Einführung einer Umweltzone planen, ist der Erwerb einer Plakette zu empfehlen. Hat es Folgen, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone einfahre? Wer mit einem Fahrzeug ohne zulässige Plakette in eine Umweltzone einfährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Dieses wird mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet. Muss die Plakette regelmäßig erneuert werden? Nein, Sie müssen die Plakette für Ihr Fahrzeug nur einmal erwerben. Die Plakette gilt unbeschränkt, solange das Auto dasselbe Kennzeichen hat, auch in allen anderen deutschen Umweltzonen. Auswärtige Fahrzeuge benötigen ebenfalls eine Plakette, unabhängig davon, ob sie aus dem In- oder Ausland kommen.
Ausnahmeregelungen für das Fahren in den Umweltzonen Generelle Ausnahmen: Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Feinstaubplakette befahren:
Befreiungen nach dem Luftreinhalteplan von Amts wegen:
Befreiungen auf Antrag für die Dauer von 6 Monaten: Kraftfahrzeuge können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone eines Luftreinhalteplans auf Antrag für 6 Monate ab Inkrafttreten der Umweltzone befreit werden, wenn sie die Umweltzone aus einem der folgenden Gründe befahren (Quell- und Zielverkehr):
Die Dauer der Befreiung wird auf das notwendige Maß beschränkt bzw. wird dem nachgewiesenen Bedarf angepasst. Falls ausschließlich ein Bedarf für Tages- oder Kurzzeitfahrten besteht, wird die Ausnahmegenehmigung auch nur bedarfsgerecht taggenau erteilt. Befreiungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr: Bei Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen können Kraftfahrzeuge von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone eines Luftreinhalteplans bis zur Dauer von einem Jahr ab Inkrafttreten der Umweltzone auf Antrag befreit werden, wenn zusätzlich die Nachrüstung des Kraftfahrzeugs mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten Schadstoffminderungssystems ist technisch nicht möglich ist, weil ein entsprechendes System aktuell am Markt nicht angeboten wird oder die Nachrüstung nicht realisierbar ist oder zum Austausch des Kraftfahrzeugs ein für die Umweltzone aktuell zugelassenes Neu- oder Gebrauchtfahrzeug verbindlich bestellt ist, aber noch nicht geliefert worden, sofern die Auslieferungsverzögerung nicht in den Verantwortungsbereich des Bestellers fällt. Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig und unter den gleichen Befreiungen auf Antrag bis zum 31.12.2010: Busse können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone befreit werden, wenn ihr Betrieb im öffentlichen Interesse liegt (z.B. öffentlicher Personennahverkehr, Schulfahrten, im Einzelfall Quell- und Zielverkehr von Reisebussen oder Zu- und Abfahrten von Veranstaltungen). Was muss ich tun, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten? Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beimReferat Verkehr stellen. Hier erhalten Sie das Antragsformular zum herunterladen (pdf-Datei). Was kosten die Ausnahmegenehmigungen? Die Ausnahmebewilligung, aber auch der Ablehnungsbescheid, ist gebührenpflichtig. Ansprechpartner: Allgemeine Fragen zur Umweltzone und zur Luftreinhalteplanung: Referat Umwelt Fragen zur Ausgabe der Feinstaubplaketten: Referat Recht und Ordnung Fragen zu Ausnahmegenehmigungen: Referat Verkehr |
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