Umweltzonen Gelsenkirchen

 

Allgemeine Fragen zur Umweltzone


Fragen zur Ausgabe der Feinstaubplaketten


Ausnahmeregelungen für das Fahren in den Umweltzonen

 

 

Allgemeine Fragen zur Umweltzone

Was ist eine Umweltzone?


Hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bestimmte Abgasnormen erfüllen und im Besitz einer roten, gelben oder grünen Feinstaubplakette sind. Autos mit besonders hohen Emissionen müssen draußen bleiben. Betroffen sind vor allem Dieselfahrzeuge und LKW. Ein neues Verkehrsschild mit der Aufschrift „Umweltzone“ markiert das Areal. In Gelsenkirchen wird die Umweltzone zum 01.10.2008 eingerichtet.

Seitenanfang

Warum wurde die Umweltzone eingerichtet?

Etliche Straßen des Gelsenkirchener Stadtgebietes weisen eine erhöhte Feinstaubkonzentration in der Luft auf. Dies ist insoweit problematisch, da Feinstaub (PM10) ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung darstellt. Gerade ältere Menschen und vor allem Kinder werden durch eine erhöhte Feinstaubbelastung gesundheitlich belastet. Das gilt aber nicht nur für Feinstaub, sondern auch für Stickstoffdioxid (NO2). Untersuchungen haben gezeigt, dass neben industriellen Quellen der Verkehr eine wichtige Rolle bei der Verminderung der Schadstoffkonzentrationen spielt. Die ausgewiesenen Maßnahmen im Luftreinhalteplan zielen hierbei auf eine Verbesserung der Luftqualität und somit auf eine Steigerung der Lebensqualität der Gelsenkirchener Bevölkerung.

Seitenanfang

Woran erkenne ich eine Umweltzone? 

Eine Umweltzone ist durch Verkehrsschilder für den Beginn und das Ende der Umweltzone an ihren Grenzen gekennzeichnet.

Verkehrsschild Umweltzone

Ein Zusatzschild, welches unterhalb des Verkehrszeichens angebracht ist, gibt an, mit welchen Schadstoffplaketten man in die Umweltzone einfahren darf.Seitenanfang

Zusatzschild Umweltzone


Wo befinden sich die Gelsenkirchener Umweltzonen?

Übersicht Gelsenkirchener Umweltzonen

 

 

Rotthausen
Ückendorf
Neustadt
Heßler
Feldmark
Erle
Bulmke-Hüllen
Bismarck
Altstadt
Schalke
Schalke-Nord

 

 

 

 

Seitenanfang

Umweltzone im Stadtgebiet Erle:

Umweltzone Cranger Straße

Die „Umweltzone „Cranger Straße“ wird durch folgende Straßen begrenzt, die alle außerhalb der Umweltzone liegen (Ausnahmen: Oststraße westl. Teil, Coesfelder Straße westl. Teil):

A 2 im Norden (von der Emil-Zimmermann-Allee ab Zufahrt Heistraße, Emil-Zimmermann-Allee/Middelicher Straße ab Kreuzung Cranger Straße sowie Middelicher Straße ab Zufahrt Frankampstraße),
im Osten entlang des Golfplatzes über die Oststraße und Coesfelder Straße entlang des Grünzuges bis zur Straße:
Im Emscherbruch,
Münsterstraße,
Willy-Brandt-Allee,
Adenauerallee.
Seitenanfang

 


Umweltzone südlich der A 42:

Umweltzone südlich der A 42

Die „Umweltzone Gelsenkirchen südlich der A 42“ wird durch folgende Straßen begrenzt, die alle außerhalb der Umweltzone liegen:

A 42 im Norden,
Reckfeldstraße,
Erdbrüggenstraße,
Florastraße,
Konradstraße,
Ostpreußenstraße bis Stadtgrenze,
Aschenbruch (Bochum),
Stadtgrenze im Süden,
Stadtgrenze im Westen (Angrenzung an die Umweltzone Essen),
Lehrhovebruch.


Seitenanfang

 

Darf ich mit meinem Fahrzeug in die Umweltzone fahren?

Sie dürfen in die Umweltzone fahren, wenn Sie über eine rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette verfügen. Außerdem dürfen Sie in der Umweltzone fahren, wenn Sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen oder ein Fahrzeug fahren, für das weder eine Plakette noch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Fragen zum Thema Ausnahmen werden ab September 2008 unter der Rufnummer 169-4824 beantwortet.

Seitenanfang

In welchen Städten gibt es sonst noch Umweltzonen?

Alle Städte, in denen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden, sind verpflichtet einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Im Rahmen dieser Planungen können Umweltzonen eingerichtet werden. Deutschlandweite Informationen erhalten Sie beim Umweltbundesamt
unter der Tel.-Nr. 0340/2103-0 oder im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/.

Seitenanfang

 

Fragen zur Ausgabe der Feinstaubplaketten

Wo bekomme ich eine Plakette?

Ausgabestelle der Plaketten für Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger ist die Verkehrszulassungsstelle an der Willy-Brandt-Allee 50. Bitte bringen Sie dafür Ihren Fahrzeugschein mit. Die Stadt Gelsenkirchen veranstaltet auch viele Sonderaktionen, bei denen Sie eine Plakette erwerben können. Achten Sie auf die Tagespresse!

Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt über den jeweiligen Emissionsschlüssel. Diesen finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren.Ausschnitt Kfz-ScheinWenn Ihre Papiere vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel in Ihrem Fahrzeugschein ganz oben im Feld „Schlüsselnummern zu 1“ (hier die letzten beiden Ziffern des eingetragenen Wertes). Bei Fahrzeugpapieren, die ab Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie ihn im Feld 14.1 (auch hier die letzten beiden Ziffern des eingetragenen Wertes). Links sind zwei Beispiele zu sehen.

Außerdem erhalten Sie die Plaketten bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen sowie bei den Kfz - Werkstätten, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen.

Seitenanfang

Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug?

Um einfach erkennen zu können, welche Fahrzeuge in einer Umweltzone fahren dürfen, wurde eine bundeseinheitliche Regelung zur Kennzeichnung mit farbigen Plaketten eingeführt. Pkw und Nutzfahrzeuge werden nach ihren Abgaswerten in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Schadstoffgruppen orientieren sich an der Europäischen Abgasnorm (Euro - Norm). Die Farbe der Plakette gibt die Schadstoffgruppe an, der das jeweilige Fahrzeug zugeordnet worden ist.Übersicht Schadstoffgruppen

Im Wesentlichen gilt:
Keine Plaketten erhalten wegen ihrer hohen Stickoxid- und Partikelemissionen Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator und Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 1). Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 3). Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4).

Die Einstufung in die Schadstoffgruppen geht aus der im Kfz-Schein eingetrage-nen Emissionsschlüsselnummer hervor. Die Zuordnung dieser Nummern zu den Schadstoffgruppen 2 bis 4 findet man in der nachstehenden Tabelle. Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei Ihrer Verkehrszulassungsbehörde (Tel.: 169-9566). Fahrzeuge deren Emissions-schlüsselnummer nicht in dieser Tabelle aufgeführt ist, gehören in die Schadstoffgruppe 1 und erhalten keine Plakette. Durch Nachrüstung können Fahrzeuge in eine bessere Schadstoffgruppe eingeteilt werden - und dadurch ebenfalls eine Fahrerlaubnis in einer Umweltzone erhalten.

Seitenanfang

Was kostet die Feinstaubplakette?

Die Plakette kostet bei der städtischen Verkehrszulassungsbehörde 5,00 €.

Gelten die Plaketten nur in Gelsenkirchen?

Die in Gelsenkirchen erworbene Plakette gilt bundesweit in jeder Umweltzone.

Mein Auto bekommt keine Plakette - was nun?

Viele Fahrzeuge können mit einem Katalysator (Benziner) oder einem Partikelfilter (Diesel) nachgerüstet werden, um eine Plakette zu erhalten. Die Ausstattung Ihres Diesels mit einem Partikelfilter wird steuerlich begünstigt; für seinen Einbau gibt es bis zum 31.12.2009 einen Zuschuss von 330 Euro.

Seitenanfang

Auskunft darüber, ob eine Nachrüstung von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1 möglich ist, kann in den meisten Kfz-Werkstätten erfragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu auch bei Ihrer Verkehrszulassungsbehörde (Tel.: 169-9566).

Muss ich eine Plakette kaufen?

Es besteht keine Pflicht die Plakette zu erwerben. Die Plakette ist nur notwendig, um in eine ausgewiesene Umweltzone einzufahren. Da etliche Städte Umweltzonen ausgewiesen haben und zahlreiche Städte die Einführung einer Umweltzone planen, ist der Erwerb einer Plakette zu empfehlen.

Seitenanfang

Hat es Folgen, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone einfahre?

Wer mit einem Fahrzeug ohne zulässige Plakette in eine Umweltzone einfährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Dieses wird mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet.

Seitenanfang

Muss die Plakette regelmäßig erneuert werden?

Nein, Sie müssen die Plakette für Ihr Fahrzeug nur einmal erwerben. Die Plakette gilt unbeschränkt, solange das Auto dasselbe Kennzeichen hat, auch in allen anderen deutschen Umweltzonen. Auswärtige Fahrzeuge benötigen ebenfalls eine Plakette, unabhängig davon, ob sie aus dem In- oder Ausland kommen.

Seitenanfang

 

Ausnahmeregelungen für das Fahren in den Umweltzonen

Generelle Ausnahmen:

Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Feinstaubplakette befahren:

  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit Einsatzkennzeichnung
  • Kraftfahrzeuge mit Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" besitzen und mit sich führen.
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 Straßenverkehrsordnung
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten der NATO
  • zivile Fahrzeuge, die zur Erfüllung von Aufträgen der Bundeswehr genutzt werden
  • Oldtimer-Fahrzeuge, mit "H"-Kennzeichen oder mit einem roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Befreiungen nach dem Luftreinhalteplan von Amts wegen:

  • Fahrzeuge von Schwerbehinderten, die über eine Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte oder Blinde oder eine Ausnahmegenehmigung außerhalb der „aG“-Regelung verfügen
  • Fahrzeuge mit Sonderkennzeichen (z. B. Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten, Ausfuhr)
  • Schausteller-, Zirkusfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis für das Ruhrgebiet (befristet bis zum 31.12.2010)
  • Bewohner, die über einen gültigen Bewohnerparkausweis verfügen und diesen sichtbar auslegen (befristet bis zum 30.09.2009)
  • Ausgewiesene Umleitungsstrecken, um besonderen Verkehrslagen Rechnung zu tragen.

    Seitenanfang

Befreiungen auf Antrag für die Dauer von 6 Monaten:

Kraftfahrzeuge können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone eines Luftreinhalteplans auf Antrag für 6 Monate ab Inkrafttreten der Umweltzone befreit werden, wenn sie die Umweltzone aus einem der folgenden Gründe befahren (Quell- und Zielverkehr):

  • zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere:
    Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels,
    Bedarfe von Apotheken,
    Bedarfe von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen,
    Bedarfe von Wochenmärkten,
    zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen,
    zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden,
    für soziale und pflegerische Hilfsdienste
  • zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner, insbesondere für:
    notwendige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten u. a.),
    Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Personenverkehr oder das Fahrrad ausweichen können,
  • zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- u. Produktionsprozessen wie z. B.:
    die Belieferung und Entsorgung von Baustellen,
    die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion einschließlich des betriebsnotwendigen Werkverkehrs, wenn Alternativen nicht verfügbar sind,
  • aus sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründen wie z. B.:
    Durchführung von Schwertransporten,
    Zu- und Abfahrt zu Veranstaltungen.

Die Dauer der Befreiung wird auf das notwendige Maß beschränkt bzw. wird dem nachgewiesenen Bedarf angepasst. Falls ausschließlich ein Bedarf für Tages- oder Kurzzeitfahrten besteht, wird die Ausnahmegenehmigung auch nur bedarfsgerecht taggenau erteilt.

Seitenanfang

Befreiungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr:

Bei Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen können Kraftfahrzeuge von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone eines Luftreinhalteplans bis zur Dauer von einem Jahr ab Inkrafttreten der Umweltzone auf Antrag befreit werden, wenn zusätzlich

die Nachrüstung des Kraftfahrzeugs mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten Schadstoffminderungssystems ist technisch nicht möglich ist, weil ein entsprechendes System aktuell am Markt nicht angeboten wird oder die Nachrüstung nicht realisierbar ist

oder

zum Austausch des Kraftfahrzeugs ein für die Umweltzone aktuell zugelassenes Neu- oder Gebrauchtfahrzeug verbindlich bestellt ist, aber noch nicht geliefert worden, sofern die Auslieferungsverzögerung nicht in den Verantwortungsbereich des Bestellers fällt.
(Der Nachweis dieser Voraussetzungen kann durch eine Bescheinigung einer fachlich geeigneten Stelle (z. B. TÜV, DEKRA, Fachwerkstatt, Fahrzeughersteller) geführt werden.)

Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig und unter den gleichen
Voraussetzungen wie bei der Erstbeantragung über das Ablaufdatum hinaus verlängerbar.

Befreiungen auf Antrag bis zum 31.12.2010:

Busse können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone befreit werden, wenn ihr Betrieb im öffentlichen Interesse liegt (z.B. öffentlicher Personennahverkehr, Schulfahrten, im Einzelfall Quell- und Zielverkehr von Reisebussen oder Zu- und Abfahrten von Veranstaltungen).

Seitenanfang

Was muss ich tun, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?

Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beim

Referat Verkehr
Abteilung Verkehrsordnung
Rathaus Buer
Goldbergstr. 12
45875 Gelsenkirchen

stellen.

Hier erhalten Sie das Antragsformular zum herunterladen (pdf-Datei).

Die ausgefüllten Anträge können entweder an die vorgenannte Adresse gesandt oder in den Zimmern 70 und 71 im Rathaus Buer (ab dem 17.09.2008) abgegeben werden.

Seitenanfang

Was kosten die Ausnahmegenehmigungen?

Die Ausnahmebewilligung, aber auch der Ablehnungsbescheid, ist gebührenpflichtig. 
Hier erhalten Sie eine Übersicht (pdf-Datei).

Ansprechpartner:

Allgemeine Fragen zur Umweltzone und zur Luftreinhalteplanung:

Referat Umwelt
Abteilung Umweltplanung/Umweltinformation/aGEnda 21
Goldbergstraße 84
45875 Gelsenkirchen
Frau Dr. Wenzel
Telefon: 169-4214

Fragen zur Ausgabe der Feinstaubplaketten:

Referat Recht und Ordnung
Abteilung Verkehrszulassungen
Willy - Brandt - Allee 50
45891 Gelsenkirchen
Telefon: 169-9566

Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:

Referat Verkehr
Abteilung Verkehrsordnung
Rathaus Buer
Goldbergstr. 12
45875 Gelsenkirchen
Telefon: 169-4824


Umweltportal Gelsenkirchen - Referat Umwelt

Start