

Abwasserbehandlungsanlagen
Anforderungen an Indirekteinleitungen
Durch die Genehmigungspflicht soll sichergestellt werden, dass wassergefährdende Stoffe schon vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation weitgehend zurückgehalten werden. Erreicht wird dies durch Abwasserbehandlungsanlagen.
In der Genehmigung sind dem Stand der Technik entsprechende Anforderungen an die Indirekteinleitung festzusetzen. Dem Indirekteinleiter kann insbesondere aufgegeben werden, dem Abwasser bestimmte Stoffe ganz fernzuhalten, im Abwasser bestimmte Werte einzuhalten, bestimmte Verfahren und Betriebsweisen bei der Herstellung von Produkten und bei der Anwendung gefährlicher Stoffe einzuhalten und bestimmte Abwasserbehandlungsanlagen zu betreiben. Die im Abwasser einzuhaltenden Werte können auch für den Ort des Anfalls des Abwassers oder für Abwasserströme vor einer der Indirekteinleitung vorausgehenden Vermischung des Abwassers festgelegt werden. Die Genehmigung kann mit weiteren Nebenbestimmungen verbunden werden, um nachteilige Wirkungen für das Wohl der Allgemeinheit zu verhüten oder auszugleichen.
Stand der Technik ist der Entwicklungsstand verfügbarer fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen zur bestmöglichen Begrenzung von Immissionen gefährlicher Stoffe im Abwasser, ohne dass dadurch die Umwelt in anderer Weise schädlicher beeinträchtigt wird.
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