Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Am 7. September 2000 verabschiedete das EU-Parlament die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 2000/60/EG wurde am 22. Dezember 2000 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit in Kraft.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie zielt auf den Schutz und die Verbesserung des qualitativen Zustands der Gewässer und die Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen Wasserwirtschaft. Sie wird zu einer grundsätzlichen Neuorientierung in der deutschen Wasserwirtschaft führen. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden. Das heißt, dass die Verwaltung sich künftig nicht mehr nach administrativen Grenzen richten soll, sondern nach Flusseinzugsgebieten. Grundwasserkörper werden möglichst sinnvoll den Flusseinzugsgebieten zugeordnet. Vorrangiges Umweltziel der WRRL ist es, bis zum Jahre 2015 einen „guten Zustand" für alle Gewässer zu erreichen.
Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer). Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein. Die Wasserrahmenrichtlinie nimmt u.a. Bezug auf die Badegewässerrichtlinie, die Nitratrichtlinie, die Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer, die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie (SPA).
Die Öffentlichkeit soll sich bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie möglichst frühzeitig einmischen und sich an der Diskussion um Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne beteiligen.
Zu dem Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm werden ab dem 22.12.2008 nun alle relevanten „Träger öffentlicher Belange“ angehört. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerin oder Anwohner oder Vertreterin oder Vertreter von Interessengruppe können sich unmittelbar in den Prozess einbringen. Sie haben die Möglichkeit, bis zum 21.06.2009 Ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf der Planung zu äußern.

Worum geht es bei der Öffentlichkeitsbeteiligung?

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne eine (aktive) Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit erfolgen muss. Der Bewirtschaftungsplan, die Maßnahmenpläne zur Verbesserung der Gewässerzustände und die zugehörigen Hintergrundinformationen müssen spätestens am 22.12.2008 offen gelegt werden. Danach haben alle Bürger 6 Monate Zeit, um zu diesen Plänen schriftlich Stellung zu nehmen. Im Folgenden sollen die Planungen unter Berücksichtigung Ihrer Meinungsäußerungen überarbeitet werden. Anfang 2010 beginnt mit der Veröffentlichung der endgültigen Dokumente die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.

Warum sollten sich auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen?

Bislang wurde die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW ausschließlich durch die so genannte Fachöffentlichkeit begleitet. Dazu gehören vor allem Vertreter weitere Fachbehörden, großer Institutionen und verschiedener Interessengruppen. Die Wasserrahmenrichtlinie sieht ausdrücklich eine aktive Beteiligung aller interessierten Bürger vor. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden, diesen Prozess für alle verständlich und zugänglich zu gestalten.

Die im jetzt vorgelegten Bewirtschaftungsplan festgelegten Einstufungen und Maßnahmen gelten mindestens bis 2015 und sind damit entscheidend für den weiteren Umgang mit unseren Gewässern und dem Grundwasser. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und informieren Sie sich über die aktuellen Planungen. Sagen Sie den Behörden,
- ob Sie die Unterlagen verstehen,
- ob Sie mit den Aussagen und Planungen einverstanden sind
- und welche Vorschläge Sie selbst für eine Verbesserung unserer Gewässersituation haben.

Nur so kann das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, die Öffentlichkeit schon bei der Aufstellung der Pläne einzubinden, erreicht werden. Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm liegen zur Einsicht bei dem Referat Umwelt Abteilung Wasserwirtschaft aus. Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden. Link zur Wasserrahmenrichtlinie www.bo-munlv.nrw.de/bo_wrrl/index_tabs.php

Ansprechpartner

Herr Lange
Goldbergstr. 84, Zimmer: 55
Telefon: 0209/169-4711
Fax: 0209 / 169-4812
bernd.lange@gelsenkirchen.de

Herr Roerkohl
Goldbergstr. 84, Zimmer: 50
Telefon: 0209 / 169 4704
Fax: 0209 / 169 4812
max.roerkohl@gelsenkirchen.de

Gelsenkanal: www.gelsenkanal.de
Herr Dix
Gewässerschutzbeauftragter
Daimlerstr. 18
Telefon: 0209/169-6312
Fax: 0209/169-6361
info@gelsenkanal.de

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