Versickerung von Regenwasser


Immer mehr Flächen werden im Bereich unserer Städte bebaut und damit "versiegelt". Auf versiegelten Flächen anfallendes Niederschlagswasser kann dort nicht - wie es dem natürlichen Wasserkreislauf entsprechen würde - versickern, sondern muss auf andere Art beseitigt werden. Dies geschieht leider viel zu häufig durch Ableitung in die städtische Kanalisation. Dort kann die Abwassermenge nach Regenereignissen kurzfristig auf das Vielfache ansteigen. Für diese Abwassermengen müssen entsprechend groß dimensionierte Rückhaltevolumen bereitgehalten werden, was zu erheblichen finanziellen Aufwendungen (für den Steuer- und Gebührenzahler) führt. So wird auch ein großer Teil des Niederschlagswassers den Kläranlagen zugeführt. Dies wirkt sich nachteilig auf deren Reinigungsleistung und damit auf die Qualität des Gewässers aus.

Statt Regenwasser einfach in die öffentliche Kanalisation einzuleiten, gibt es andere, sinnvollere Lösungen, die sich auch für den Einzelnen buchstäblich "auszahlen" können.

Ortsnahe Beseitigung von Niederschlagswasser kann durch breitflächige oder zielgerichtete Versickerung, Einleitung in ein oberirdisches Gewässer, durch Nutzung des Wassers, aber auch durch Kombination dieser Möglichkeiten erfolgen. Ziel ist es dabei immer, so viel Regenwasser wie möglich auf dem eigenen Grundstück zu halten.

Neben der möglichen Ersparnis der Entwässerungsgebühren (bei vollständiger Abkoppelung von (Teil-)Flächen von der Kanalisation) hat ein ökologisch orientierter Umgang mit Regenwasser weitere Vorteile für die Umwelt, von denen letztendlich wir alle profitieren: Versickerndes Regenwasser bildet Grundwasser, welches als Trinkwasserreservoir für uns alle wichtig ist. Eine Entlastung des Kanalnetzes kann zu verbesserter Reinigungsleistung der Kläranlagen führen und damit zu einer Senkung der Schadstoffbelastung der Flüsse und der Nordsee. Je weniger Regenwasser über die Kanalisation in die Flüsse gelangt, desto mehr sinkt auch die Hochwassergefahr. Und schließlich verbessern naturnah gestaltete Versickerungsanlagen nicht nur das Mikroklima, bieten Tieren und Pflanzen Lebensraum, sie sehen auch einfach schön aus!

Aufgrund dieser vielfältigen Vorteile einer ortsnahen Beseitigung von Niederschlagswasser schreibt das Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in § 51 a LWG vor, dass Niederschlagswasser, welches auf Grundstücken anfällt, die seit dem 01.01.1996 bebaut werden, vor Ort beseitigt werden muss.

Möglichkeiten gibt es viele:

Meist lassen sich mehrere Möglichkeiten kombinieren, um die optimale Lösung für Ihr Grundstück zu finden. Nicht jede Variante lässt sich jedoch auf jedem Grundstück verwirklichen. Berücksichtigt werden muss neben der Grundstücksgröße und der Vornutzung (Gewerbe, Altlast) u.a. auch die Nutzung der Flächen, von denen Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll. Problematisch ist beispielsweise der Anschluss von Flächen, die mit Kraftfahrzeugen befahren werden können, an eine Versickerungsanlage. In diesen Fällen ist der Versickerungsanlage eine Leichtflüssigkeitssperre vorzuschalten.

Es ist also bei der Planung immer darauf zu achten, dass kein verunreinigtes Wasser in ein Gewässer gelangen kann. Um dies zu verhindern, muss die Versickerungsanlage bestimmten Anforderungen genügen.

Bevor Sie daher zu Werke gehen, sollten Sie sich unbedingt mit der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt, untere Wasserbehörde) oder Gelsenkanal in Verbindung setzen. Durch Maßnahmen, die entgegen den geltenden rechtlichen Bestimmungen umgesetzt werden, kann nämlich der Umwelt und auch Ihrem Geldbeutel viel Schaden zugefügt werden.

 

Unsere Fachleute beraten Sie gerne - auch über weiteres Informationsmaterial, Förderungsmöglichkeiten und natürlich die rechtlichen und technischen Voraussetzungen.

Antragsvordruck:

Rechtsgrundlage

§§ 8, 9 Absatz 1 Ziffer 4, 10 sowie 48 Absatz1, 55 Absatz 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 24 Absatz 1, 51a und 53 Landeswassersesetz (LWG)

Fördermöglichkeiten:

AnsprechpartnerIn


Frau Di Febo
Goldbergstr. 84, Zimmer: 54
Telefon: 0209/169-8592
Fax: 0209 / 169-4812
regina.difebo@gelsenkirchen.de

Frau Zumbusch
Goldbergstr. 84, Zimmer: 54
Telefon: 0209/169-8593
Fax: 0209 / 169-4812
sabine.zumbusch@gelsenkirchen.de

Herr Ridder
Goldbergstr. 84, Zimmer: 50
Telefon: 0209 / 169 4708
Fax: 0209 / 169 4812
peter.ridder@gelsenkirchen.de

Informationsmaterial:

Informationsmaterial kann unter oben genannten Telefonnummern angefordert werden


Umweltportal Gelsenkirchen - Referat Umwelt

Start