Wasser - Übersicht
Zukunftsvereinbarung Regenwasser
Angesichts des hohen Versiegelungsgrades in Nordrhein-Westfalen kommt einer ökologisch orientierten Niederschlagsentwässerung eine erhebliche Bedeutung zu. 21 % der Fläche des Landes werden als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt. Teilweise beträgt dieser Anteil sogar rd. 50 %. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges wurden in der Emscherregion doppelt so viele Flächen versiegelt wie in der gesamten Siedlungsgeschichte davor. Es ist also zwingend notwendig, der ständigen Ausweitung der Versiegelung entgegenzuwirken. Gleichzeitig muss die bisherige Praxis der schnellen, undifferenzierten Ableitung des Niederschlags¬wassers in Frage gestellt werden. Die Versickerung des Regenwassers oder dessen Einleitung in ein Gewässer in Verbindung mit der Entsiegelung von Flächen im bebauten Bereich oder der Regewassernutzung muss in der Wasserwirtschaft aus ökonomischen (z. B. Einsparungen bei Kanalnetzen und Kläranlagen, Verminderung der Überschwemmungsgefahr) und ökologischen Gesichtspunkten (z. B. Grundwasseranreicherung, zeitversetzte Speisung der Gewässer) aber grundsätzlich auch aus stadtplanerischen Aspekten in den Vordergrund gerückt werden. Versiegelte Flächen, eine verdichtete Bebauung, fehlende Verdunstung und der geringere Luftmassenaustausch führen ferner in den Städten zu einem sogenannten Wärmeinseleffekt, der sich bei der zunehmenden globalen Erwärmung besonders bemerkbar macht. Die Umweltplanung muss ihre Strategien und Konzepte daher im Rahmen des Vorsorgeprinzips an den Klimawandel anpassen, um die zu erwartenden Hitzebelastungen im städtischen Raum wirksam zu reduzieren. Insbesondere eigenen sich neben Begrünungen und verschattende Gebäudeformen Flächenentsiegelungen und die Wiederherstellung verrohrter Gewässer um durch Verdunstungskälte den zu erwartenden Temperaturanstieg abzumildern. Die Verdunstung als klimatologischer Wirkungsfaktor ist neben dem Niederschlag als Input, dem oberirdischen Regenwasserabfluss und der Versickerung eine der wichtigsten Wasserhaushaltskomponenten, die in NRW im Mittel ca. 46 % des Niederschlags beträgt.

Quelle Abbildung Wasserkreislauf: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Am 31.Oktober 2005 wurde die sogenannte „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ von insgesamt 17 beteiligten Kommunen, der Emschergenossenschaft und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) unterzeichnet. Die Stadt Gelsenkirchen stimmte der Zukunftsvereinbarung auf Basis eines entsprechenden Ratsbeschlusses vom 12.05.2005 zu. Ziel der Zukunftsvereinbarung ist eine Reduzierung des Regenwasserabflusses im Kanalnetz des Emschereinzugsgebietes von 15 % in den nächsten 15 Jahren. Dies kann durch die Umsetzung von Maßnahmen einer zeitgemäßen Regenwasserbewirtschaftung wie z.B.
- Versickerung von Regenwasser (z. B. Mulden, Rigolen) - Nutzung von Regenwasser (z. B. Gartenbewässerung, Betriebswasser) - Retention von Regenwasser (z. B. gedrosselte Einleitung in Gewässer, Dachbegrünung, Teiche) - Entsiegelung (z. B. versickerungsfähiges Pflaster, Aufnahme befestigter Flächen)
erreicht werden.
Nach Prüfung durch die Emschergenossenschaft stellt sich das Potential an Maßnahmen um die festgeschriebenen 15 % Regenwasserabkopplung in Gelsenkirchen zu erreichen, wie folgt dar:
7,4 % Maßnahmen erster Priorität, davon:
1,4 % Wohnen 3,4 % Gewerbe 2,6 % öffentliche Flächen (inklusive Straßen)
7,2 % Maßnahmen zweiter Priorität, davon:
4,1 % Wohnen 1,1 % Gewerbe 2,0 % öffentliche Flächen (inklusive Straßen)
plus
2,0 % Maßnahmen an natürlichen Flächen 2,0 % Maßnahmen aus privater Initiative
18,6 % insgesamt im Stadtgebiet
Zwischen Emschergenossenschaft und der Stadt Gelsenkirchen bestand von Anfang an Einvernehmen darüber, dass dieses Ziel nur gemeinsam und unter Beteiligung von Industrie/Gewerbe und den hiesigen Wohnungsbaugesellschaften erreicht werden kann. Zudem sollen von der Stadt in eigener Zuständigkeit initiierte Abkopplungsmaßnahmen eine Vorbildfunktion für weitergehende Überlegungen bei den privaten Grundstückseigentümern ausüben. Zur Umsetzung von Maßnahmen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung werden in verschiedenen Förderprogrammen Finanzmittel des Landes und der Emschergenossenschaft bereitgestellt.
Informationen zu: Förderprogramme
AnsprechpartnerIn:
Frau Di Febo Goldbergstr. 84, Zimmer: 54 Telefon: 0209 / 169 8592 Fax: 0209 / 169 4812 regina.difebo@gelsenkirchen.de
Herr Ridder Goldbergstr. 84, Zimmer: 50 Telefon: 0209 / 169 4708 Fax: 0209 / 169 4812 peter.ridder@gelsenkirchen.de
Bei GELSENKANAL Herr Dix Telefon: 0209/169-6312 FAX: 0209/169-6349 alfred.dix@gelsenkanal.de
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